Nicht gewerblich-unabhängig - INFO-Übersicht: http://www.info-sd.de/
Erschließung+Außen(anlagen)
Strom-, Frischwasser- und Schmutzwasseranschlüsse siehe Gesamtbaukosten.

Vor dem Pflanzen der Blumen muss noch viel bedacht werden.
Inhalt
Der Regenwasserabfluss (NE 4.1) - Verschiedene Regenversickerungsarten (NE 4.2) - Die Regenrückhaltung und Nutzung (NE 4.3) - Adressen zu Anbietern zur Abwasserbeseitigung (NE 4.4) - Garten, Terrasse und PKW-Platz (NE 4.5)
Der Regenwasserabfluss (NE 4.1)
Möglichst wenig wegleiten:
Schnell abgeleitetes Regenwasser fließt über Flüsse letztlich in das Meer und müsste bei vielleicht späterer Wasserknappheit von dort teuer und energieaufwendig zurückgewonnen werden. Ökologischer und letztlich preiswerter ist es, das Wasser am Orte zu lassen und möglichst wieder dem Grundwasser zuzuführen. Ein weiteres Problem wird dabei ganz nebenbei gelöst: Große Regenmengen laufen über Betonrohre als Vorflut sehr schnell ab. Diese müssen dann, wenn immer mehr Bodenfläche versiegelt wird, auch immer größer dimensioniert werden. Häufig ist dies gar nicht möglich. Dann müssen große Regenrückhaltebecken (RRB) das Wasser aufnehmen. Dies alles kostet viel Geld, darum sollte der Regenwasserabfluss so weit wie möglich minimiert werden. Offene, bewachsene Gräben und natürliche Teiche lassen das Wasser langsamer abfließen und sind schon deshalb natürliche Rückhalteflächen. Die DIN 1986-100 ist das Regelwerk für Entwässerungsanlagen bei Gebäuden und auf Grundstücken. Sie macht für die Grundstücksentwässerung mit den Abflussbeiwerten Angaben zur Geschwindigkeit des Abflusses und damit auch zur Regenrückhaltung. In einer Tabelle wird die Abflussmöglichkeit verschiedener Flächenarten dargestellt. Am Ende sieht man: Eine örtliche Versickerung, wenn sie denn möglich ist, braucht keinen Abfluss mehr und ist darum immer anzustreben. In vielen Gebieten ist der Anschluss an die Regenkanalisation möglich und üblich. Dies kann, je nach Ort, Land und Abnehmer am einfachsten sein. Auf dem Lande haben wir hier die sogenannten Zweckverbände. Sie wurden von den Gemeinden, und teilweise auch Städten, mit dem Zweck gegründet, das Abwasser unschädlich zu entsorgen. Die Städte haben hier oft eigene Unternehmen und jeder hat andere Formulare, Bestimmungen, Regenmengen pro Hektar und so fort. Die zuständigen Bauämter nennen die Entwässerungsträger. Meistens ist die Regenwasserkanalisation nur zur Einleitung von Oberflächenwasser der Gebäudedächer und teilweise nur zur Einleitung des Straßenoberflächenwassers zugelassen. Immer kostet die Einleitung Geld – schon darum ist die Versickerung auf eigenem Grundstück, wenn sie möglich ist, sinnvoll. Drainagewasser (DIN 4095) darf meistens nicht eingeleitet werden, weil der Wasseranfall sehr hoch sein könnte. Es müsste also auch versickern. Gem. 4.2 der DIN 4095 ist die direkte Einleitung von Oberflächenwasser (z. B. aus Speiern, Hanglagen, Kellerfenster-Hangmulden) in die Drainage unzulässig.
Wie viel Regenwasser fällt denn an?
Der Zusammenhang zwischen Regenhäufigkeit, -dauer und –abflussspende wird in der Gesamtplanung berücksichtigt. Eine Regendauer von 15 Min. kann hier, je nach Ort, im Mittel in die Planung einfließen. DIN EN 752-4 ist hier die Grundlage. Für die Grundstücksentwässerung gemäß (noch angewandt) DIN 1986-100 sind Regenspenden mit 15 Min. Dauer und einmal jährlicher Überschreitung angenommen. Bei Großprojekten ist eine Dimensionierung nach ATV A138 erforderlich. Spezialfirmen für die Lieferung von Regenversickerungs- und –rückhaltungsmaterial beraten bei der Dimensionierung, ebenso viele Architektur- und Ingenieurbüros, die auch bei der Antragsstellung und Genehmigungsplanung bei den Behörden tätig werden. Zur reinen Versickerung werden nach der Tabelle Möglichkeiten vorgestellt. Rohr- oder Vorflutabflüsse müssen immer für den größten Regenabfluss Qr in l/s bemessen werden. Er errechnet sich aus der aufzunehmenden Niederschlagsfläche A in qm x Abflussbeiwert ψ x Regenspende r in l/(sec. x ha). Bei Regenwassergrundleitungen, die nicht vor Überflutung geschützt werden müssen (dies ist meistens der Fall) kann r mit 200 l/(s x ha) eingesetzt werden (sonst 300). Sehr häufig reichen aber – in Abstimmung mit der Behörde – auch 150 l/(s x ha). 1 Hektar (ha) entspricht 10.000 qm. Qr=ψ x A x r / 10 000.
Beispielrechnung Regenabfluss nach der Tabelle Abflussbeiwerte.
Hier nach DIN 1986 - 100. Die Dachentwässerung wird neu nach EN 12056-3 2000 berechnet
Ein Stellplatz 5m x 2,5m=12,5 qm hätte bei r = 150 l/(s x ha) Qr = 0,7 x 12,5 qm x 150 l /10 000= 0,130 l/s
Ein Haus 7,5m x 10,0m=75 qm hätte bei r = 150 l/(s x ha) Qr = 1,0 x 75,0 qm x 150 l / 10 000=1,125 l/s
G e s a m t...................................................................................................................................Qr=1,255 l/s
Der Stellplatz ist mit Betonsteinpflaster oder Platten in Sand verlegt. Der Abflussbeiwert ψ entstammt der
Tabelle der Abflussbeiwerte
Art der Flächen | Abflussbeiwert |
Wasserundurchlässige Flächen z. B.: Dachflächen >3% Neigung, Betonflächen, Rampen, befestigte Flächen mit Fugendichtung, Schwarzdecken, Pflaster mit Fugenverguss Dachflächen <3% Neigung Kiesdächer Begrünte Dachflächen für Intensiv- u. Extensivbegrünungen ab 10cm Für Extensivbegrünungen unter 10 cm Aufbaudicke | 1,0 0,8 0,5 0,3 0,5 |
Teilundurchlässige und schwach ableitende Flächen z. B.: Betonsteinpflaster in Sand oder Schlacke verlegt, Flächen mit Platten Pflasterflächen mit Fugenanteil > 15% z. B. 10x10 wassergebundene Flächen Kinderspielplätze mit Teilbefestigungen Bei Sportflächen mit Dränung, je nach Befestigungsart ( siehe DIN ) | 0,7 0,6 0,5 0,3 0,3-0,6 |
Wasserdurchlässige Flächen siehe 3. Verschiedene Versickerungsarten | 0 |
Gilt nur für die Grundstücksentwässerung. Für die Gesamtplanung gilt DIN EN 752-4.
Keiner stellt sich nun mit einem Litergefäß und einer Uhr hin, um alles zu messen. Dies macht der Deutsche Wetterdienst sehr gut allein. Trotzdem stellt sich die Frage, wie viel denn da nun vorstellbar in der Minute abfließt: 150 Liter x 60 sec. (=1 Min.) = 9.000 l/ha : 10.000 qm (1ha = 10.000 qm) = 0,9 Liter /qm in der Minute. Der normale Regen läuft auch so ab. Allerdings ist dies nicht so sehr viel. Anders war es beispielsweise am 9. Juni 2004. Von einer Minute zu anderen versank Hamburg in Dunkelheit und ein Mega-Gewitter mit 37 l/min Regenwasser ließ die Stadt im Wasser versinken. Oder am 29. Juli 2005. Hier kamen immerhin 30 l/min Regenwasser vom Himmel.
Bei den genannten 12,5 qm fallen im Normalfall nur 12,5 qm x 0,9 l/qm in der Minute = 11,25 Liter für die gesamte Fläche an. Bei dem genannten Mega-Gewitter sind es stattdessen 12,5 qm x 37 l/min = 463 Liter/ min und in 15 Minuten fast 7.000 Liter = 7 cbm. Das versickert nicht bei fast völlig gepflasterten Flächen. Wer sich aber 7 Tonnen a 1 cbm mit Wasser in den Garten stellt und diese umkippt, wird sehen, dass das Wasser sofort verschwindet. Pflanzen und Rasen nehmen alles sofort auf. Man muss es nur dorthin leiten.
Verschiedene Regen-Versickerungsarten (HA 6.2)
Die Bodenversickerungsmöglichkeit wird nach der Durchlässigkeit mit einem K-Wert bezeichnet: Kies 10 -3 , Mittelsand 10 -4 , Feinsand 10 -5 , Schluff 10 -6 , Ton 10 -7 . Je kleiner der –Wert, desto größer die Versickerung. Und nun folgen einige Versickerungsarten: Die Flächenversickerung:
Übliches Ackerland, der Garten, die normale Grünanlage mit Bewuchs, überhaupt Vegetationsflächen, außerdem Schotter- und Schlackenböden, Rollkies (auch mit befestigten Teilflächen, wie Gartenwege mit wassergebundener Decke oder Einfahrten und Einzelstellplatzflächen mit Rasengittersteinen) ohne oder mit unbedeutendem Abfluss lassen im Normalfall das Wasser örtlich versickern. Weiter zählen hierzu Mineralbeton, Dränasphalt, Betongittersteine und vor allem das Ökopflaster. Der Abflussbeiwert ψ ist deshalb 0. In der Praxis gilt dies auch für schmale Weg-Pflasterungen, bei denen das Wasser gleich seitlich im Grünbewuchs versickern kann. –
Die Muldenversickerung: Hier wird einfach eine Mulde angelegt, die das Regenwasser aufnimmt und dann langsam versickern lässt. Der Flächenbedarf liegt bei ca. 15 % der angeschlossenen Fläche. Eine kleine Mulde kann auch als Regenrückhaltung dienen, um den Abfluss zu verzögern.
Die Rigolenversickerung: Rigolen sind mit Kiespackungen ummantelte dicke Drainagerohre, die über einen Einlaufschacht, je nach Rohrdicke, den Regenaufnehmen und dann versickern lassen. An den Enden der Rigolen müssen Spülschächte angeordnet werden. Als Rigolen können auch die kleinen Sicker-Blöcke (siehe D) eingesetzt werden.
Die Schachtversickerung:
Die Zwischenspeicherung des Wassers erfolgt in einem mit einer Kiespackung ummantelten Sickerschacht mit Öffnungen, der das Wasser dann langsam versickern lässt. Es können so viele Schächte wie nötig bei den Fallrohren eingebaut werden.
Sicker-Blöcke oder – Boxen und Sickertunnel: Mit bis zu 95 % Speichervolumen sind sie die wohl beste und preiswerteste Methode der Regenwasser-Rückhaltung und Versickerung. Als Sicker-Bloc sind sie für die Befahrbarkeit von PKW oder (teurer) LKW erhältlich.
Die Sickerrinne: Die Sickerrinne mit oberem Maschenrost zur Befahrbarkeit, erhält nach unten dicht nebeneinander PVC-Rohr Abgänge, die in Filterkies enden.
Die Regenrückhaltung und -nutzung (HA 6.3)
Die Regenrückhaltung (oft mit einer Versickerung gekoppelt):
Bei größeren wassergebundenen Flächen beträgt der Abflussbeiwert 0,5 (aus Tab. 2.3.2. Der Abfluss wird um die Hälfte verzögert. Es könnte aber auch die Hälfte versickern und nur die andere Hälfte würde den Vorflutabfluss belasten. Die zuständigen Wasserschutz- oder Tiefbauämter benötigen bei einer Einleitung in Vorflutleitungen oder –gräben immer den Nachweis des bei Regengüssen kurzfristig eingeleiteten Wassers, weil sie aus ihren Unterlagen ersehen können, welche weitere Menge die Vorflut aufnehmen kann, was vielleicht hinzugebaut werden muss, schon im Bau ist oder welche Rückhaltebecken vielleicht noch gebaut werden müssen. Häufig wird eine zu niedrige Einleitungsmenge Qr für Vorflutgräben oder –leitungen gestattet. Dann muss der Rest auf dem Grundstück versickern oder lange genug zurückgehalten werden.
Als Rückhaltung mit Nutzung dienen beispielsweise: Ein Gartenteich mit 2 Ebenen. In der unteren bleibt immer Wasser für Fische, die obere dient mit kleinem unteren Ablauf in dieser Ebene als Rückhaltung (im Baustoffhandel). Es reicht auch eine begrünte Mulde mit unterem Ablauf, um das Wasser oberhalb der genehmigten l/s aufzunehmen. Eine Tonne (z. B. 1cbm) vom Baustoffhändler ist aber vielleicht auch schon ausreichend. Erdtanks für die Haus- und Garten- oder nur für die Gartennutzung gibt es Größen von 1000 bis 9000 Litern. Alternativ gibt es Wandtanks, Kellertanks und Garten-Standspeicher. Und alles wird ergänzt durch unglaublich viel Zubehör.
Flächen mit geringem Abflussbeiwert sind ideale Regenrückhaltungen. Begrünte Dächer von 0 bis 10 Grad Dachneigung mit ψ 0,3 lassen das Wasser so langsam abfließen, dass es erst nach dem Bemessungsregen die Abflüsse belastet und außerdem sind solche Dächer noch zur CO2-Verminderung sinnvoll, kühlen im Sommer und wärmen im Winter zusätzlich.
Regenwasser-Nutzung im Hause:
Ökologisch sinnvoll ist die Regenwasser-Nutzung bei größeren Familien. Deshalb wird sie von einigen Bundesländern gefördert. Sie spart über ein Drittel der jährlichen Wasser- und Abwasserkosten von 500 €/Jahr. Das sind 167 € im Jahr. Bei einem Tagesverbrauch von 150 l/Person sind dabei 46 l für die WC-Spülung und 11 l für den Garten gerechnet (der PKW sollte nur bei der Tankstelle gewaschen werden). Zum WC muss dann eine extra Leitung gelegt werden. Diese Dinge kosten natürlich auch Geld. Wegen der Kosten beschränken sich viele auf die Gartenbewässerungstonne, die gleichzeitig als Regenrückhaltung dienen kann oder die Versickerungsmenge verringert. Dafür gibt es allein für die Reinigung, aber auch für alle möglichen Nutzungsarten eine ausgezeichnete Technik. Die DIN 1989-1 macht Angaben zur Planung, Ausführung und zum Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen.
Der offene Graben als Vorflut
Häufig wird der zu Beginn genannte ökologische Vorteil offener Gräben als Vorflut für das Regenwasser ganzer Stadtteile und Orte genutzt. Im Winter fließt dann oft bei Frost überhaupt nichts ab. Regenwasser ist bei zugefrorenen Gräben allerdings meisten nicht vorhanden. Trotzdem könnten bei einsetzendem Tauwetter Probleme auftreten, vor allem dann, wenn unzulässige Hofflächen oder Drainagepumpen angeschlossen sind. Wegen der geringen Wasseraufnahme bei kräftigen Regenfällen, muss fast immer eine Regenrückhaltung für Spitzenwerte zusätzlich eingebaut werden. Die Einleitung bedarf natürlich einer Genehmigung, damit nicht beliebig viel Wasser – und vielleicht sogar Schmutzwasser – eingeleitet wird
Adressen zu Anbietern zur Abwasserbeseitigung (HA 6.4)
Fast alle Firmen führen bei Einsatz ihrer Produkte die Berechnungen durch:
1. Zu Versickerungsschächten, Grabenauskleidung, PVC-Rasenwaben und Straßen- und Wegerandbefestigungen: www.ritter-online.de
2. zu Regenwasser Tonnen, Tanks zur Nutzung, Versickerung:
www.graf-online.de - www.garantia.de - www.juncus.de
3. zur Regenwasser-Nutzung und zur Schmutzwasser-Nutzung, Klär-, Abscheide- und Hebetechnik: www.kessel.de www.mall.info , Kleinkläranlagen bis 100 EW mit Mikri-Filtration www.busse-is.de .
Info, Ausschreibung etc. zu Regenentwässerungsrinnen etc.: www.arco-markant.de und www.arco-galabau.de
Info zum Ököpflaster: www.manzke.com - www.bvo-volkstorf.de ,
Info zur Sickerrinne und zu Rinnen: www.acodrain.de
Info zur Dachbegrünung: www.bauder.de und www.icopal.de
Die Regenwasser-Grundstücksentwässerung muss beschrieben werden. Nach Vorgabe einer Abflussspende q mit z. B. 150 l/(s*ha) wird die Abflussmenge Qr für die einzelnen Ableitungsflächen, wie Dächer, Carports, Terrassen, mit einem Beiwert multipliziert und der Regenwasserabfluss errechnet. Sickerschächte, Rückhaltebecken, Hebeanlagen – alles ist vorher genau zu ermitteln.
Bei der Schmutzwasser-Grundstücksentwässerung sind ebenfalls genaue Angaben mit Zeichnungen der Abflussleitungen zu machen. Bei allen angeschlossenen Abwasser-Gegenständen wird die unterschiedliche Abgabe durch Anschlusswerte AW oder jetzt DU berücksichtigt. Dies wird addiert, und schon weiß man, wie groß die späteren Leitungen und für den ganzen Ort dann die Kläranlagen werden müssen.
Garten, Terrasse und PKW-Platz (HA 6.5)
Zuerst die Planung: Nach dem Grob- und Feinplanum, der Erdbewegung mit Bagger oder Lader, beginnt die Garten- oder Landschaftsgestaltung, der Galabau. Es soll schön werden.
Der Terrassen- und Wegebelag
Die schon früher erwähnte VOB hat jeder bauhandwerklich Tätige - oder sollte sie zumindest haben. Im Teil C findet er unter DIN 18318 Pflasterdecken, Plattenbelege, Einfassungen unter Verkehrswegebauarbeiten. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Straßen und Wege aller Art, Plätze, Höfe, Flugbetriebsflächen, Bahnsteige und Gleisanlagen.
Der Leser weiß natürlich sofort, dass die Oma auf der Terrasse viel weniger wiegt als das Flugzeug oder der große Lastwagen. Der Unterbau ist dafür vor allem maßgebend. Wenn er hält, geht es auch sogar ganz ohne Pflaster, genau wie der Landwirt mit seinen großen Lasten früher bei uns immer über Feldwege ohne Oberdecke fuhr.
Bei allen Unterbaumaterialien muss wegen der Verdichtung rund 20 % mehr an Material angeliefert werden. Wenn der Untergrund aus Sandboden besteht, kann dieser Untergrund schon als Unterbau mit verwandt werden, indem er vor Einbringen weiteren Materials, wie Beton- oder Steinrecycling, verdichtet wird. Allgemein sollte diese Frostschutz- und Tragschicht aus Beton- oder Ziegelmineralgemisch (BMG oder ZMG) der Körnung 0/32mm, je nach Belastung, bei rund 15 cm für PKW-Wege zu vielleicht nur einem Hause beginnen. Je nach Rüttlergröße und Dicke des Unterbaus, wird der Unterbau lagenweise eingebracht und verdichtet. Schmale Zufahrtswege zu hinterer Bebauung und PKW-Stellplätzen sind immer nur für PKW-Verkehr zulässig, wenn nichts anderes gefordert wird. Beim Einzug müssen die Möbel vom schweren LKW möglicherweise weiter getragen werden. Dies ist fast immer weniger Arbeit als ein Transport in die 4. Etage. Die Eigentümer sollten dazu möglicherweise ein Hinweisschild aufstellen.
Bei Ökopflasterverlegung (wasserdurchlässiger Belag) sollte der Unterbau möglichst keine Feinanteile haben und, je nach Untergrund, dicker sein, damit das Wasser besser versickern kann.
Und weiter geht die Arbeit entsprechend der DIN 18318: Vor der Verlegung ist nun ein Pflasterbett 3-5 cm (besser 5cm) dick aufzubringen und profilgerecht abzuziehen. Dies gilt für Beton-, Naturstein- und Klinkerpflaster sowie für Plattenbeläge gleichermaßen.
Dann werden die Pflastersteine von der verlegten Pflasterfläche aus in gleichmäßigem Verband mit Fugenbreite 3-5 mm auf das Pflasterbett verlegt. Bei nachfolgendem Verguss muss die Fugenbreite 8 mm breit sein. Fugenachsen müssen einen gleichmäßigen Verlauf aufweisen.
Verbundpflastersteine müssen immer diagonal oder quer zur späteren Fahrtrichtung verlegt werden, um Verschiebungen zu vermeiden. Pflastersteine und teure Betonplatten sollten aus verschiedenen Packungen verarbeitet werden. Natursteine werden unter Zuhilfenahme eines Hammers, Betonsteine von Hand verlegt. Die Einhaltung der Verlegebreite ist mit einer Schnur oder Messlatte laufend zu überprüfen.
Kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens sind die Fugen mit Fugenmaterial zu verfugen. Bei ungebundenem Fugenmaterial (Sand 0/2 oder 0/4 mm , Splitt 1/3 oder 2/5 mm, bei Ökopflaster Splitt 1/3 oder 2/5mm), ist dieses (gleich) vollkommen einzufegen bzw. unter Wasserzugabe einzuschlämmen (3.3.3 und 3.4.3 und 3.5.3 der DIN 18318). Dann erst - nach dem Verfugen – ist die Pflasterfläche zu reinigen und anschließend gleichmäßig bis zur Standfestigkeit zu rütteln (3.3.2, 3.4.2 und 3.5.2 der DIN 18318). Anzumerken ist hier, dass eine 4 mm Sandkörnung nicht in eine 3 mm Füge eingefüllt werden kann. Darum ist der Fugenabstand im Verhältnis zur Fugensandkörnung zu beachten. Es sollte ausschließlich bei trockener Fläche gerüttelt werden. Teilweise wird empfohlen, die Fugen zwar gleichmäßig, aber nicht völlig vor dem Rütteln zu füllen. Es wird immer von den Seiten zur Mitte hin abgerüttelt. Wenn keine seitliche Einfassung des Belages vorhanden ist, müssen die Seiten beim Abrütteln durch Kanthölzer gesichert werden. Als seitliche Einfassung können sogenannte Rasenkanten und Hoch- oder Tiefbordsteine mit Betonrücken Verwendung finden. Ohne Einfassung (der Rasen geht bis an die Pflasterung) ist ein Betonrücken (1.3 bis 1:4 Mischung) als Abstützung sinnvoll. Pflasterfläche und Rüttelplatte sind vor dem Abrütteln gründlich zu säubern. Farbige, strukturierte und sonstige hochwertige Betonerzeugnisse dürfen nur mit einer Plattengleitvorrichtung unter der Rüttelplatte bzw. mit einem Gummirollenrüttler abgerüttelt werden.
Plattenbeläge sind entsprechend zu verlegen. Vergossene oder von Hand verfugte Fugen müssen dann aber mindestens 8 mm breit sein.
Allgemein sind bei Belegen auf Mörtelbett Dehnungsfugen mindestens aller 8m anzuordnen. Querneigungen müssen bei Natursteinpflaster 3 %, Betonsteinpflaster, Straßenklinker 2,5 % und Plattenbelägen 2 % Gefälle haben. Abweichungen der Oberfläche von der Sollhöhe dürfen an keiner Stelle mehr als 2 cm betragen. Unebenheiten innerhalb einer 4 m langen Messstrecke dürfen bei Pflaster aus künstlichen Steinen oder Pflaster nicht mehr als 1 cm und bei Natursteinpflaster nicht größer als 2 cm sein. Neben Randeinfassungen und Einbauten müssen die Anschlüsse 3-5 mm über deren Oberfläche liegen und bei Rinnen 3-10 mm.
Der Deutsche ist in der Welt berühmt, dass er gerne streitet, um sich damit vielleicht Kosten zu ersparen. Die zu beachtenden DIN sind deshalb einzuhalten. Die zuvor genannten Querneigungen bedeuten aber bei einer Terrassenbreite von 4m und 2 % Gefälle rund 8 cm Abfall zu einer Seite. Alle sitzen dann ein wenig schief und der Kaffee sieht auch in der Tasse etwas seltsam aus. Vor den Terrassenfenstern und anderen Öffnungen müssen die Platten sodann 15 cm tiefer liegen. Das ist eine alte DIN-Bestimmung, damit Feuchtigkeit und Schnee, insbesondere bei den Klempnerabdeckungen und auf Balkons, vom Fenster darüber ferngehalten werden. Fast jeder hat zwar die Terrasse gerader und die Platten höher liegen. Bauherr/in/en sollten immer unterschreiben, dass sie den Hinweis erhalten haben aber ausdrücklich die Verlegung trotzdem anders wünschten. Eben, weil Deutsche – aber auch viele Neudeutsche, gerne streiten. Wenn sie dies gelesen haben, wissen sie es ebenfalls.
Gartenplatten sind heute 4-5 cm dick und nur 40x40 cm groß, damit sie nicht so schwer sind. Pflaster aller Art ist unterschiedlich dick. Klinker sind 7,2 cm dick, Betonpflaster 6 und 8 cm. Beim öffentlichen Wegebau müssen befahrbare Flächen mit mindesten 8cm Dicke eingebaut werden. Maßgebend ist für die Belastbarkeit immer der Unterbau. Er dient ja bei nicht gepflasterten Wegen oft selbst als Oberbau. Für private Fahrflächen kann deshalb durchaus auch 6cm Pflaster eingesetzt werden. Hier gelten die Vorschriften des öffentlichen Wegebaus nicht. Vorsichtshalber werden hier aber auch meistens 8 cm gewählt.
Die Längsneigung muss sich, zumindest beim Straßenbau, nach dem Gelände richten. Sonst könnte man ja in den Bergen keine Straßen mehr bauen. Bei privaten Fußwegen sollten Stufen, wenn es möglich ist, eine zu große Längsneigung verhindern.
Infos zu Schmutz- und Frischwasser siehe unter Gesamtbaukosten.
Holzbelag und Luxus
Weil Tropenhölzer besonders schön, haltbar und teuer sind, mögen wir sie besonders gern, auch wenn sie oft im Raubbau und unökologisch gefällt wurden. Es gibt aber auch viele andere Belege, die richtig gut aussehen. Gegen durchwachsendes Unkraut wird oft dicke Folie verschweißt oder eine Betonsohle ca. 8-10 cm dick darunter gelegt. Nur – ökologisch als Regenwasserversickerung im Flächenbereich ist das nicht.
Neben Brunnen, Quellsteinen, Gartenteichen mit Fischen, schönen Lampen, Leuchten und Skulpturen kommt dem Terrassen- und Haus-Zuwegungsbelag besondere Bedeutung bei der Gestaltung zu.
Übersicht über einige Belege
| Nr. | Belag | Einige Eigenschaften |
| 1 | Bangkirai Holzbretter auf Lagerhölzer geschraubt | Gut barfuß begehbar |
| 2 | Rubinie | |
| 3 | Lärche Hozbretter auf Lagerhölzer geschraubt | Nicht gut barfuß begehbar |
| 4 | Quadratischer Holztafeln (Bankirai u. a.) | Leicht auswechselbar |
| 5 | Granitsteine auf Sand und Unterbau | Haltbar und unemfindlich |
| 6 | Sandsteine auf Sand und Unterbau | Hell und empfindlich |
| 7 | Klinkerpflaster | Preiswert zu verlegen |
| 8 | Glasierte Beton-Kunststeinpatten | Raum Moosansatz |
| 9 | Betonpflaster in vielen Arten | Besonders gut als Ökopflaster |
| 10 | Glasierte Feinsteinzeugplatten | Gut haltbar |
Höhenunterschiede und Mauern
In den meisten Gegenden Deutschlands ist das Gelände uneben oder bergig. Dann hält man, gerade bei kleinen Grundstücken, Hangbefestigungen und Stützmauern aus verschiedenen Materialien für sinnvoll. Selbst im Flachland sind bei Kellerfenstermulden Hangbefestigungen notwendig. Weil die Hänge häufig bindige (lehmige), zur Stützwand abfallende Bodenschichten haben, führen diese Bodenschichten dann oberhalb Regenwasser, das auf die Stützmauern zuläuft. Damit das Wasser nicht zusätzlich drückt, kann es vor den Stützmauern durch eine Dränage abgeleitet werden. Für Stützmauern, die nur im Sandboden und nicht an natürlichen Hängen angelegt werden, trifft dies natürlich nicht zu. Sie benötigen im Normalfall dann keine Dränage. Die Hinterfüllung sollte immer mit nicht Sand erfolgen.
Kleine Hangbefestigungen ohne Betonwinkel sollten eine Betonbettung (C 20/25) erhalten. Häufig ist eine Auflast bei schrägen Befestigungen fast nicht vorhanden. Dann brauchen auch nur Maßnahmen ergriffen zu werden, den Erddruck mit ca. 200 kg = 2 kN Auflast abzustützen. Häufig werden von Herstellern Angaben zu einer hohen Auflast mit 500 kg/qm = 5 kN/qm = 5 to/qm = einem Kleinlaster mit Ladung gemacht. Die dazu genannten Maßnahmen sind nur bei einer solchen Auflast erforderlich.
Zur Wandausführung werden Pflanzsteine, Mauerblöcke, Palisaden aus Granit oder Beton, Treppen und Beton-Winkelstützen (Traversen) eingebaut. Viele Hersteller geben Einbauanleitungen mit.
Lieferanten z. B. www.lusit.de
Die Gartenbepflanzung und -gestaltung
Wer auf seinem Grundstück vor einer Baumaßnahme Bäume gefällt hat, die unter eine Baumschutzsatzung des Landes, der Stadt oder Gemeinde fallen, muss oft zunächst die Behördenauflage einer Ersatzpflanzung mit heimischen Laubbäumen erfüllen. Das sind beispielsweise: Gemeine Eberesche (Sorbus aucuparia), Stadtlinde (Tilia cordata), Eiche (Quercus robur), Ulme (Ulmus hybrid), die schlank wächst, und die Wildkirsche (prunus avium), die allerdings keine Kirschen trägt. Am Zaun und neben Garagen und Stellplätzen sollen dann als Behördenauflage oft Hecken aus standortgerechten Gehölzen angepflanzt werden. Das sind beispielsweise Hainbuche (Carpinus betulus), Rotbuche (Fagus sylvatika) und der Schwarzgrüne Liguster (Ligustrum vulgare), der im Winter die Blätter abwirft. Eine Sorte behält aber auch im Winter die Blätter – sie hat den Zusatz „Atrovirens“.
Obstbäume werden zur Ersatzpflanzung von den Behörden abgelehnt – der Wallnussbaum wird aber meistens als heimisches Gehölz anerkannt.
Ein guter Sichtschutz am Gartenrand sind folgende immergrüne Hecken: Thuja (in gelb oder grün), Ilex, Kirschlorbeer, Feuerdorn, Eibe, Scheinzypresse und Buchsbaum. Bei der Pflanzung wird zuerst die kleine Grube ausgehoben, der Grund aufgelockert, dann werden die Pflanzen (evtl. mittels Schnur) im Abstand in Reihe gesetzt, der Aushub evtl. mit Blumen-, Pflanzenerde oder Torfmull mit Düngerzusatz vermischt, wieder angefüllt und angetreten – dabei werden die Außenränder höher angefüllt, damit die Neupflanzung mehr Regenwasser erhält. Die Hecken werden einmal im Jahr geschnitten.
Blaue oder Gelbe Zypressen, Fichten (z. B. serbische) und Tannen wachsen sehr schnell (ca. 60 cm pro Jahr). Dies ist bei der Pflanzung zu beachten. Eine Blaufichte im Vorgarten belebt das Bild und Obstbäume und Beerensträucher beleben den Magen. Die Pflanzung erfolgt immer ähnlich der geschilderten Heckenanpflanzung. Nicht zu vergessen sind die buschigen, immergrünen Rhododendren, die Blätter abwerfenden Azaleen und natürlich die Rosen – als Busch, als Kletterrose. Letztere sollten regelmäßig beschnitten werden, um die Lichtverhältnisse zwischen den Trieben zu verbessern.
Nicht zu vergessen: Die Kletterpflanzen: Efeu, Clematis, Wilder oder richtiger Wein und Knöterich. Eine bunte Blütenpracht bringen beispielsweise: Rote Geranien (gut für Balkonkästen) und – Knollenbegonien, dunkelblaue Petunien, gelbe Husarenknöpfchen, Fleißige Lieschen und so weiter und so fort.
Die Firma COMPO erläutert was auf welchen Böden gut wächst:
Auf Sandboden: Buchsbaum, Felsenbirne, Flieder, Zierquitte, Blaukissen, Hauswurz, (u. a.).
Auf Lehm und Ton: Haselnuss, Kornelkirsche, Winterjasmin, Rittersporn, Schwertlilie u. a.
Auf Moorböden: Azaleen, Wacholder, Enzian, Trollblume, Schneeballhortensie u. a.
Info zu Pflanzenschutz, Saat, Erden und Tipps: www.compo.de.
Bei der Rasenansaat wird die zuvor möglichst umgegrabene Fläche von Steinen, Wurzeln und Unkraut befreit und mit der Harke glattgezogen. Dabei werden alle Unebenheiten ausgeglichen. Wenn möglich, lässt man die Fläche jetzt 2-3 Wochen ruhen, entfernt dann noch einmal Unkräuter und ebnet noch einmal ein. Dann evtl. Rasendünger per Hand oder mit dem Streuwagen und sodann Rasensaat per Hand oder mit dem Streuwagen aussähen. Der Grassamen wird anschließend mit der Harke ca. 1 cm in den Boden eingearbeitet und dann mit einer Rasenwalze (oder Fußtretbrettern) angedrückt. Anschließen die Fläche fein mit Wasser ansprühen und dies wiederholen, bis die Saat in 1-2 Wochen aufgeht.
Ein PKW-Stellplatz ist mindestens pro Wohneinheit zu schaffen.
Dies kann natürlich auch in einer Garage oder einem Carport sein. Alle Baumärkte wissen darüber Bescheid und liefern auch gleich die Pläne und eine Festigkeitsberechnung mit. Gragen und Stellplätze können heute meistens ohne Genehmigung und bis (oder fast bis) an die Grenze gebaut werden. Es steht in den Landesbauordnungen.
(Ki)