Der Inhalt wurde sorgfältig erarbeitet, dennoch kann aus rechtlichen Gründen, vor allem aber, weil jeder Fall anders liegt, keine Haftung für den Inhalt übernommen werden.
Wenn alles bedacht wurde, macht das Bauen Spaß (NE 8.1)
Zuerst noch eine Baugrunduntersuchung (wenn nicht zur Festigkeitsberechnung des Hauses schon gemacht).
Architekten- Ingenieurs- und Unternehmerverträge – oder ein Generalunternehmer-Vertrag – wurden vor oder nach der Finanzierung abgeschlossen.
Der Bauantrag wurde eingereicht.
Nach Erhalt der Baugenehmigung (oder Behördenzustimmung zur Bauanzeige) geht es fast los:
Doch so schnell geht es auch wieder nicht los. Es ist bei der Baudurchführung vieles zu bedenken. Darum sang Otto Reuter bereits 1920:
Das Lied vom gewissenhaften Maurer
Und darin hieß es dann von der Mitte beginnend:
...Dann schläft er'n bisken
Und dann schlägt die Uhr zwei -
Da ist schon die kurze Pause wieder vorbei. -
"Nu," sagt er, "gehts ran -
Jetzt fang'n wir gleich an!".
Nun wird der Lehm umgerührt, - der weiche, der gelbe,
Und dann nimmt er den Stein - s' noch immer derselbe
Da wird ihm schlecht - die Gurken, das Bier -
Er legt den Stein wieder weg und nimmt sein Zeitungspapier.
Denn der Stein wäre wen'ger geeignet dafür-
Und geht an'ne Tür
Und da steht: "Hier!"
Kommt nach drei wieder raus aus dem kleinen Gewölbe
und dann nimmt er den Stein - s' ist noch immer derselbe
Und geht nun wirklich, ohne Rast ohne Ruh,
Mit dem Stein auf die Leiter - wat sagen Sie nu?
Die hat zwanzig Sprossen - jede 'n Fußbreit entfernt,
Aber er geht unverdrossen, - gelernt ist gelernt.
Da, bei der achtzehnten hält er an. Die Uhr schlägt vier.
's ist Feierabend - und er steht hier -
Nicht oben, nicht unten - die Sache geht schief,
Er darf nicht mehr weiter - nach'm Tarif.
Er hat noch zwei Sprossen, aber er darf sie nicht gehn -
Oder achtzehn nach unten - ja, aber nicht mit'n Steen.
Was soll er nun machen - so nah am Ziel?
Er schwankt zwischen Arbeits- und Pflichtgefühl.
Aber's Pflichtgefühl siegt - "' ist egal", sagt er grob
Und lässt den Stein fallen - und mir uff'n Kopp. - -
Und wie ich schimpfe, da sagt er:
"Warum stehn Sie denn hier? -
Wir brauchen Ihr'n Kopp nich -
Sie könn'n ja schaffen, wie wir."
Man sieht, im Bauwesen arbeitete man schon 1920 nach dem Tarif. Es herrschte immer ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitgebern und der Baugewerkschaft. Das gesamte Lied kann man unter www.haussanierungspraxis.de unter "Sanierungsausführung nachlesen.
Heute geht das Bauen immer viel schneller als von Otto Reuter berichtet, oft so schnell, dass die Kreditinstitute kaum mit den Zahlungen folgen können - obwohl eine richtige und schnelle Rechnungsbegleichung allein schon wegen der hohen Materialkosten wichtig ist.
Zur damaligen Zeit um 1920 wurden die Steine mit nach oben getragen.
Heute gilt vieles anders. Hier sind es zuerst die Unfallverhütungsvorschriften:
Siehe: Sicherheit gegen Unfälle beim Bau und Umbau (NE 8.7) - Die Bauberufsgenossenschaften erteilen Auskunft (NE 8.8) -
Besondere Gesetze für das Bauhandwerk (NE 8.3) - Wie der Meisterzwang für viele Gewerke.
Die besonderen Gesetze gelten auch für "Die Bau-Umsatzsteuer-Ausnahme (NE 8.4)" -
Sodann heißt es nach "Das Leistungsbild Bauüberwachung (NE 8.5)" -
"Die Bauleitung beginnt (NE 8.6)" -
Zuletzt "Die Mängebeseitigung (NE 8.10) "-
Die "Bau-Checkliste + Einzug (NE 8.11) "-
Formulare Generalunternehmer + Fachbauleiter (NE 8.12)
Baumängel vermeiden (NE 8.2)
Alles sollte beim Bauen bedacht sein: Und dies ist unglaublich viel. Dazu soll die BAU-Checkliste bei www.haussanierungspraxis.de eine Hilfe sein, denn alles zu bedenken spart Mängel. Zu dem Vermeiden von Baumängeln sind auszugsweise einige Hinweise, die am 01.06.2010 2010 bei Financial Times Deutschland gefunden wurden, interessant. Die Überschrift lautete: So verhindern Sie Pfusch am Bau:
Hierzu einige Beispiele zur Notwendigkeit. Häufig passieren die Mängel bei Staatsbauten, weil die Bauten meistens politische motiviert sind. Die Baufachleute der Baubehörde werden dabei oft nicht zur Überwachung eingesetzt und auch nicht gefragt. Die Verwaltung hält sich raus.
Der Bau der Hamburger Elbphilharmonie wurde zum Festpreis einschließlich Bauleitung an eine große Baufirma vergeben. Als Vertreterin des Bauherrn, der Stadt, wurde dann die völlig ahnungslose Kultursenatorin eingesetzt. Die Planungearchitekten, die Baubehörde, der TÜV, Dekra oder ein örtlicher Architekt oder Bauingenieur übernahmen dabei keine mindestens stichprobenartige Überwachung der Baudurchführung. Das Ergebnis: Die Baukosten stiegen von rund 80 auf rund 350 Millionen €. Die Planungsarchitekten schimpften über die Mängel.
Erhebliche Baumängel wurden beispielsweise von den U-Bahn-Bauten in Düssdeldorf und Köln gemeldet. Und immer war keiner zuständig, auch die Baubehörde nicht.
Der TÜV, Architekten und Ingenieure und die Dekra bieten deshalb, wenn der planende Architekt keine Bauleitung macht oder zum Gesamtfestpreis vergeben wurde, Baubegleitungen an, um viele Mängel schon rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.
In dem Zeitungsbericht der Financial Times hieß es dazu unter anderem: "Mehr als 30 Mängel mit rund 10.300 Euro Schaden zählten die Gutachter der Dekra in den vergangenen Jahren im Schnitt bei den von ihnen begleiteten Bauvorhaben. Und das, obwohl Handwerker schon deutlich präziser arbeiten, wenn ihnen ein Dekra-Mann auf die Finger schaut." Beispielsweise hatte allerdings der Autor innerhalb 40 Jahren bei vielen Hunderten an Bauten die im Bericht der Zeitung genannten Mängel nicht.
Doch zurück zu den Hinweisen in dem Bericht: "Solche Fehler lassen sich nur verhindern oder wenigstens schnell beseitigen, wenn der Bauherr das Vorhaben aufmerksam begleitet. Die Weichen müssen schon gestellt werden, bevor es am Bau richtig losgeht." Es muss vorgeplant werden. Dazu die BAU-Checkliste.
Ob man den richtigen Baupartner gewählt hat, merkt man sofort: Ist er engagiert und umsichtig? Erledigt er seine Aufgaben ohne extra Hinweise? Es ist viel zu regeln, bevor die Handwerker mit der Arbeit beginnen können. Das Grundstück muss hergerichtet, die Baustelle eingerichtet werden. Womöglich sind Bäume zu fällen, andere zu sichern....
Wichtig ist auch ein Flächenplan für die Baustelle, der präzise ausweist, wo Baumaterial gestapelt wird, wo der Aushub aus der Baugrube seinen Platz findet, der Bauwagen, die Geräte, das WC für die Handwerker....
Die Baustelle muss abgesichert, Baustrom und -wasser beantragt werden. Für all das ist in der Regel der Bauleiter, Rohbauunternehmer oder Hausanbieter zuständig. Aber das muss vertraglich geklärt sein – vor allem die Frage, ob sich hier zusätzliche Kosten verbergen.
Jedes Bauvorhaben sollte von einem Fachmann begleitet werden, der sich allein dem Bauherrn verpflichtet fühlt, ob als Architekt, der das Bauvorhaben leitet, oder als unabhängiger Gutachter. Auch wenn Handwerker noch so sorgfältig arbeiten – einer muss ihnen auf die Finger schauen. Das gilt auch, wenn der Hausverkäufer sämtliche Leistungen anbietet. Vor allem bei Sanierungen halsen sich die Eigentümer aber die Steuerung und Qualitätskontrolle gern selbst auf – ein anspruchsvolles Programm, wie die folgende Liste der Aufgaben eines Bauleiters zeigt:
Überprüfung aller Pläne, Koordination der Arbeiten, Koordination der Gewerke, Terminplanung, Kontrolle der Arbeiten und der Ausführungsqualität, Anwesenheit bei schwierigen Arbeiten, Abnahme des Baufortschritts, Mängelrügen, Rechnungsprüfung, Kostenkontrolle.
Das Honorar für einen professionellen Bauleiter richtet sich nach Leistungsumfang und Bausumme. Es liegt zwischen 200 und 300 Euro pro Termin, begleitet er das gesamte Projekt, ist mit etwa 1,5 Prozent der Bausumme zu rechnen. - Doch es ist noch mehr zu beachten:
Besondere Gesetze für das Bauhandwerk (Ne 8.3)
Das Baugewerbe ist das vielleicht wichtigste Handwerk. Weil gerade dort der Handwerker oftmals kein Geld erhielt, wurde ab 1. 1. 2009 die Bauhandwerkersicherung (§648a BGB) allgemein zum Forderungssicherungsgesetz erweitert:
1. Das Forderungssicherungsgesetz
Einiges und wichtiges aus dem Gesetz: Nach Abnahme kann der Auftragnehmer zumindest eine Sicherheit für noch nicht gezahlte Vergütung (Garantiesumme) verlangen, wenn der Auftragnehmer noch Mängelbeseitigung fordert. Gegenansprüche auf Mängelbeseitigung stehen dem Sicherheitsanspruch nicht entgegen (§648a BGB).
Bei Kündigung des Auftraggebers stehen dem Auftragnehmer 5 % auf den noch nicht erbrachten Vergütungsanteil der Werksleistung zu (§ 649 BGB).
Das neue Bauforderungssicherungsgesetzt führt eine Beweislastumkehr für die zweckwidrige Verwendung von Baugeld ein.
Die VOB (Verdingungsordnung für das Baugewerbe, z. B. 4 Jahre Gewährleistung statt 5 BGB) kann ausdrücklich vereinbart werden (BGH v. 24. 7. 08, Az. VII ZR 55/07).
Der Auftragnehmer kann (§632a Abs. 1 BGB) Abschlagszahlungen für die Vorausleistungen in der Höhe verlangen, in der der Auftraggeber einen Wertzuwachs erhielt (§ 632a BGB).
Die Stellung des Subunternehmers gegenüber dem Generalunternehmer (GU) wird durch eine Durchgriffsfälligkeit gestärkt (§ 641 Abs. 2 BGB).
Ein Auftraggeber darf nur das Doppelte evtl. zu erwartender Mängelbeseitigungskosten zurückhalten (§ 641 Abs. 3 BGB).
2. Der Meisterzwang:
Nachfolgend werden beispielhaft Vollhandwerke aus dem Baugewerbe aufgelistet (für die der Meister aus Sicherheitsgründen Pflicht ist – sonst ist es auch Schwarzarbeit): Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer, Stuckateure, Maler und Lackierer, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Kälteanlagenbauer, Klempner, Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Tischler, Glaser.
Alle Listen sind auch bei den Handwerkskammern abrufbar, z, B. unter www.hwk-luebeck.de.
3. Der Mindestlohn:
Weil gerade im Baugewerbe Ost-EU-Länder mit ihren Löhnen leicht unterbieten können, wurde im Baugewerbe zuerst die Mindestlohn-Regelung eingeführt. Dies besagt aber nicht, dass wenige Tage nach erscheinen des Gesetzes schon jede Auslandsfirma wusste, wie man das Gesetz umgehen konnte. Statt 8 wurden dann 12 Stunden gearbeitet und außerdem wurden Verpflegung und Unterkunft in Containern hoch berechnet. Übrig blieb dann für den Arbeiter noch ein Lohn von 3 €, statt des vielfach höheren Lohnes der deutschen Bauleute. Deshalb werden auch Baustellen mit Ausländeranteil häufig überprüft. Ausdländerfeindlichkeit ist dies nicht.
Es gilt der Mindestlohn des Baustellenortes: In Deutschland West 12,85 €/Std. (in Berlin 12,70 €) und für Ungelernte 10,70 €/Std. In Deutschland Ost gilt: 9,80 €/Std. und für Ungelernte 9,00 €/Std.
Die Bau-Umsatzsteuer-Ausnahme (NE 8.4)
Eine Hauptsteuer ist, wie alle wissen, die Umsatzsteuer. Das Baugewerbe wurde deshalb bei der Schwarzarbeit und dem Meisterzwang besonders hervorgehoben, weil sich die Regierenden mit diesem Gewerbe besonders oft beschäftigen, weil es besonders lukrativ erscheint hier schwarz zu arbeiten, oder weil dem Staat häufig die Mehrwertsteuer durch Insolvenzen oder ausländische Firmen verloren ging.
Im Jahre 2004 überlegten die Regierenden wieder einmal, wie sie Steuerschlupflöcher schließen und –einnahmen erhöhen können. Weil beim Bauen viel umgesetzt und wenig verdient wird, bot sich der Bau vom Grunderwerb bis zur Fertigstellung an. Und weil weiter die Polen, Russen, Ukrainer usw. viel billiger als die Deutschen Bauhandwerker sind, und weil diese Billigkräfte ohne Steuerabgaben zum Teil auch auf Steuerkosten derjenigen Bauarbeiter arbeiteten, denen sie – besonders bei großen Staatsbauten die Arbeit wegnahmen, wollte der dadurch ärmere Staat wenigstens die Umsatz- oder Mehrwertsteuer im Lande behalten. Der § 13 UStG erhielt ein b, zur Erweiterung der Steuerschuld des Leistungsempfängers auf alle Umsätze, die unter das Grunderwerbssteuergesetz fallen - und auf bestimmte Bauleistungen.
Die Steuerschuld oder –haftung verbleibt auch bei Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren und bei Grundstücksverkäufen (evtl. bebaut) beim Ersteher oder auch Leistungsempfänger genannt.
Bei allen Bauleistungen wird die Frage „wer bezahlt die Umsatz- oder MWSt.“ für die Beteiligten schwierig. Hier wurde wieder fleißig am „Turmbau zu Babel“ gearbeitet: Erdarbeiten (Aushub und Hinterfüllung), auch Kunst am Bau, gehören zu den Bauleistungen. Alle Baumaterial- oder Betonlieferungen und z. B. die Bodenab- und -anfuhr für die Baustraße gehören nicht dazu. Weiter gehören seltsamerweise nicht dazu: Der Gerüstbau, die notwendigen Material- und Bürocontainer (womit sicher auch die Umkleide-, Frühstücks- und Mittagsräume der Mitarbeiter gemeint sind – und vielleicht auch die Übernachtungscontainer für die vielen ausländische Bauarbeiter) sowie die mobilen Toilettenhäuser. Die Baureinigung gehört nicht dazu und seltsamerweise auch nicht die Arbeitnehmerüberlassung – wohl der ausländischen Bauarbeiter, damit doch der deutsche Bauarbeiter seine Entlassung mitfinanzieren kann.
Sodann gehören zu den gleich MWSt. pflichtigen Umsätzen Reparatur- und Wartungsarbeiten, wenn das (Netto-)Entgelt nicht mehr als 500 € beträgt.
Im Normalfalle stellt der SUB-(Unter-)Bauunternehmer bei echten Bauleistungen eine Rechnung ohne MWSt an den Generalunternehmer (GU) aus. Er sendet diesem dazu eine „Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1, Satz 1 des Einkommenssteuergesetztes (EStG)“, die er bei seinem zuständigen Finanzamt erhält. Der Generalunternehmer (GU) wird dadurch zum Gesamtsteuerschuldner der Umsatzsteuer.
Weil der eventuelle Unter-Bauunternehmer nun kein Hellseher ist und nicht genau weiß, ob sein Auftraggeber ein Generalunternehmer ist – und dies dann wieder seinem Finanzamt nachweisen muss – sendet er nun seinerseits dem eventuellen GU ein Schreiben, dass in etwa, wie als Formular anhängend aufgeführt, aussehen kann.
Zu beachten dabei: Ein Bauentwurf, Berechnungen dazu, das Vermessen, überhaupt alle Planungs-, Berechnungs-, Ausschreibungs- und Bauüberwachungsarbeiten vom Architekten und/oder Ingenieurbüro werden wieder normal mit MWSt an den GU oder Bauherr/i/n berechnet.
Doch damit wieder nicht genug: Bei Rechnungen über 100 € müssen (wie immer) Name, Anschrift, Steuernummer und fortlaufende Rechnungsnummer des Ausstellers enthalten, sonst darf ihm die Vorsteuer wieder gestrichen werden.
Das Leistungsbild Bauüberwachung (NE 8.5)
Das Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten
(also Neu- und Ausbauten - aber auch Haussanierungen) nach § 33 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfasst folgende Leistungen (in () die % der Honorartafel nach § 34 HOAI:
- Die Grundlagenermittlung (3%),
- Die Vorplanung (7%),
- die Entwurfsplanung (11% bei Gebäuden und 14% bei Ausbauten),
- Genehmigungsplanung (6% bei Gebäuden und 2% bei Ausbauten),
- die Ausführungsplanung (25 % bei Gebäuden und 30% bei Ausbauten),
- Vorbereitung der Vergabe (10% bei gebäuden und 7% bei Ausbauten),
- Mitwirkung bei der Vergabe (4% bei Gebäuden und 3 % bei Ausbauten),
- Bauüberwachung 31 %
- Objektbetreuung und Dokumentation 3%.
Oft gehen Leistungen dabei in einander über, beispielsweise können die Genehmigungsplanung und Tragwerkszeichnungen (dank teurer PC-Programme) so sein, dass sie die Ausführungsplanung einschließen - trotzdem umfasst die Bauüberwachung fast 1/3 des Honorars nach § 34 HOAI. -
Doch damit kann das Haus noch nicht errichtet werden. Hinzu kommt immer die Tragwerksplanung gemäß § 48 HOAI. Die kann für ein Einfamilienhaus leicht 100 Seiten dick sein und kostet deshalb auch nicht wenig. Da dabei Fehler vorkommen könnten, wird diese Tragwerksplanung (oder Statik - oder Festigkeitsnachweis) bei allen größeren Bauten von einem unabhängigen Prüfingenieur noch einmal überprüft. Auch dies kostet wieder Geld.
Doch nach der Baugenehmigung ist zunächst der Bauherr für seine Baudurchführung verantwortlich, die er ja in Eigenleistung auch durchführen kann - doch wer kann das schon?
Rechnen wir einmal: Hausbausumme 150.000,- €: Gem. § 34 HOAI, Honorarzone III rund 2/3 von mind. 18.236 Gesamt = 12.200 - und für die Bauleitung rund 6.100,- €. Und für die Tragwerksplanung (bis zur Genehmigungsplanung 55 % von rund 5.500 )= 3025,- €. dann sind wir plötzlich bei rund 21.325,- € gesamt. Bei den genannten 1,5 % der Bausumme von 150.000,- € wären es allerdings nur 2.250,- € (ohne Nebenkosten).
Der verantwortliche Bauherr sollte also die Entscheidung treffen: Wer macht die Bauüberwachung. Dies könnten der planende Architekt, der Tragwerksplaner, der Bauunternehmer oder, oder, oder einzelne Handwerker sein.
Die Landesbauordnungen (LBO) machen zum verantwortlichen Bauleiter oft keine Angaben, weil der Bauherr verantwortlich ist. Die LBO Baden-Württemberg macht allerding im § 45 LBO Angaben zum Bauleiter:
Der Bauleiter:
(1) Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Bauusführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Planverfassers entspricht. Er hat im Rahmen dieser Aufgaben auf den sicheren bautechnischen Betrieb der baustelle, insbesondere auf das gefahrlose ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten; die Verantworlichkeit derUnternehmer bleibt unberührt. Verstöße, denen nicht abgeholfen werden kann, hat er unverzüglich der Baurechtsberhörde mitzuteilen.
(2) Hat der Bauleiter nicht für alle ihm obliegenden Aufgaben die erforderliche Sachkund und Erfahrung, hat er den Bauherrn zu veranlassen, geeignete Fachbauleiter zu bestellen. Diese treten insoweit an die Stelle des Bauleiters. Der Bauleiter bleibt für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen seiner Tätigkeiten mit denen der Fachbauleiter verantwortlich.
Ein/e Bauleiter/in sollte vom Bauherrn (oder der Bauherrin) eingesetzt werden, um sich selbst zu schützen. Gut ist dazu möglicherweise die als Anhang 2 beigefügte Fachbauleitererklärung, die Abs. 1 u. 2 Bauleiter etwas zusammenfasst (Einfach ausdrucken und das Fehlende einsetzen. Siehe Anhang2.).
Die Bauleitung beginnt (NE 8.6)
Der ausgewählte Bauleiter muss häufig eine Baubeginnanzeige mit dem Bauherrn zusammen unterschreiben. Dann geht es wirklich los.
Zuerst der Rohbau: Bauleiter, Terminplan und Handwerkerliste, die Hausabsteckung oder –einmessung, die Baustelleneinrichtung, Wasser und Strom,
Zu den Aufgaben eines Bauleiters gehört es auch, ein Bautagebuch zu führen. Eine doppelte Buchführung des Bauherrn schadet nicht: Wann wurde welches Material geliefert, wann welche Arbeit erledigt, wann und mit welchem Ergebnis wurde sie begutachtet? Das regelmäßige Abheften aller Unterlagen, die Kontrolle der Rechnungen und die penible Überprüfung, ob die Kosten aus dem Ruder laufen, sind lästig, aber nötig.
Auch eine ausführliche Fotodokumentation hilft bei der Reklamation von Mängeln. Wichtig ist es, als Bauherr häufig auf der Baustelle präsent zu sein: zu fragen, zu hinterfragen, zu diskutieren. Die Handwerker mögen das nicht, mag sein, aber da müssen Sie durch. Sie zahlen. Lieber fünf unangenehme Minuten als fünf unangenehme Jahre.
Einmal die Woche sollte es einen festen Termin geben, an dem sich Bauherr, Bauleiter und Bauunternehmer oder Handwerker auf der Baustelle treffen, um Fragen gemeinsam zu klären. Für den Laien ist es verblüffend, welch entscheidenden Einfluss scheinbar unwichtige Details – Leisten, Bleche, Fugen und anderes mehr – auf die Wirkung einer Fassade oder eines Raums haben können.
Wie sie ausgeführt werden, ist selten Gegenstand der Planung, weil Architekten und Handwerker hier ihr Schema F durchziehen. Umso wichtiger, sich diese Punkte anlässlich der Baubesprechungen zeigen zu lassen und einzugreifen, wenn einem die Lösung nicht gefällt.
Geht es an die Gestaltung des Hauses, an Fassadenmaterial, Fußböden, Fliesen, Küchenschränke, stellt man schnell fest, dass zwischen Economyclass und Premium mindestens fünf-, wenn nicht sechsstellige Summen für ein Einfamilienhaus liegen.
Aushub und Bodenabfuhr (wohin), Gründung und/oder Keller, die Geschosse, - evtl. dann
das Richtfest: Bei einem Holzdach hält möglichst der Zimmermann eine Richtrede, wenn das Dach gerichtet ist. (Nachbarn evtl. einladen).
Dachrinnen, Dachdeckung.
Dann der Ausbau: Siehe auch www.haussanierungspraxis.de/ .
Bis zur Fertigstellung: Beim Neu- und auch beim Umbau sollten Bauleiter, Terminplan und Handwerkerliste eine termingerechte Fertigstellung erlauben. Zuerst muss das Dach dicht werden, Fenster und Außentüren kommen dann spätestens hinein.
Rolläden + Jalousien, Außenverblend, -verputz, -verkleidung oder Wärmedämmverbundsystem (WDVS), Dachausbau und Leichtwände, Heizung und Sanitär sind wichtig, Innenputz, Spachteln und Estrich, Fliesen, Fußboden- und Malerarbeiten und fast/oder zuletzt die Innentüren und so fort .
Bis zu 300 Details müssen Bauherren entscheiden, wenn sie ein Haus ausstatten, von der Art der Klinker bis hin zur Fugenfarbe in der Küche und der Armatur im Gäste-WC.
Darum die BAU-Durchchekliste. Hier den Überblick zu behalten, im Kostenrahmen zu bleiben und nicht über die Stränge zu schlagen, das ist hart. Viele Bauherren schaffen das nicht – und stehen am Ende bei der Bank zwecks Nachfinanzierung. Rat: vor Beginn des Bauvorhabens die Ausstattung möglichst komplett zusammenstellen und dann nicht mehr davon abweichen.
Achtung: Schwarzarbeit ist in vielen Ländern, wie Griechcnland oder der Türkei, besonders üblich. Sie ist aber strafbar, es gibt keine Gewährleistung - und bei einem Bauunfall des Schwarzarbeiters kommt die Polizei. Siehe dazu www.soziales-deutschland.eu : Gesetze + Verordnungen.
Das gilt auch für die Planung insgesamt. Auch das ist eine Methode, die Finanzierung zu sprengen: auf der Baustelle selbst anzufangen mit "Sollten wir nicht doch eine Wandscheibe zwischen Küche und Esszimmer einplanen?" Und so weiter. Vorsicht! Dafür ist meist kein Geld da, denn Handwerker lassen sich solche Zusatzarbeiten teuer bezahlen, weil sie jetzt keine preiswerteren Konkurrenten ausstechen müssen. Zudem kann eine kurzfristige Änderung Folgekosten nach sich ziehen: "Brauchen wir hier dann nicht auch noch einen Lichtschalter?"
Neben der Unterzeichnung des Kauf- oder Bauvertrags ist die Abnahme nach Ende der Arbeiten der wichtigste Rechtsakt eines Bauvorhabens. Denn damit erkennt der Bauherr die erbrachten Leistungen des Handwerkers, Unternehmers oder Hausanbieters als "im Wesentlichen vertragsgerecht" an. Vorher muss der Beauftragte beweisen, dass er die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß ausgeführt hat.
Ein Punkt, an dem viele Bauherren über den Tisch gezogen werden, ist der Zahlungsplan. Er legt fest, wann welche Teilsumme der Gesamtkosten eines Bauvorhabens fällig ist. Läuft alles regelgerecht, entsprechen die Zahlungen dem Baufortschritt. So ist es auch, wenn Gewerke einzeln beauftragt werden. Kauft man ein ganzes Haus, ist die Sache schwieriger: Ein Laie kann kaum einschätzen, wie viel der Bau zum jetzigen Stand wert ist. ...Wie viele Zahlungen wann und in welcher Höhe dem Baufortschritt entsprechen, kann unterschiedlich geregelt sein. Bei Fertighäusern gibt es aufgrund des hohen Grades an Vorfertigung nur wenige Raten, beim konventionellen Haus, an dem viele Gewerke beteiligt sind, sind acht bis zwölf Abschlagszahlungen üblich.
Bei einem Vertrag mit einem Bauträger sind die Zahlungsetappen durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) gesetzlich geregelt. Sie sieht 13 Raten vor, die in maximal sieben Teilraten zusammengefasst werden müssen. Für einzelne Bauabschnitte gelten Höchstgrenzen. Verstöße bestraft der Gesetzgeber: Entspricht ein Zahlungsplan nicht der MaBV, gilt er als unwirksam, der Bauherr kann alle gezahlten Raten zurückfordern und die gesamte Bausumme erst nach Abnahme des Hauses zahlen.
Sicherheit gegen Unfälle beim BAU+UmBAU (NE 8.7)
Ein Unfall hat meistens Ursachen in der Nachlässigkeit vieler Beteiligter. Ist der Unfall dann aber geschehen, ist er vielleicht sogar so schlimm, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln muss, dann machen sich die Beteiligten große Vorwürfe. Das Arbeitsschutzgesetz vom 7. 8. 96 wurde nicht eingehalten. Warum haben sie die Unfallverhütungsvorschriften der Bau-Bauberufsgenossenschaft nicht beachtet? Jede deutsche Firma im Baugewerbe ist dort Zwangsmitglied. Jeder Bauherr erhält mit der Baugenehmigung eine Anmeldung für Selbsthilfearbeit. Ja sogar der Schwarzarbeiter sollte lieber angemeldet werden, damit der Bauherr nicht später außer dem Hause noch eine Arbeitsunfähigkeitsrente für den vorher so preiswert erscheinenden Schwarzarbeiter bezahlen muss.
Eine Sicherheitsfachkraft, auch Sicherheitskoordinator, ist bei höheren und größeren Bauwerken erforderlich, damit möglichst alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Er stellt den sogenannten SiGe-Plan für die notwendigen Maßnahmen auf.
Die Unfallverhütungsmaßnahmen sind einfach anzuwenden und machen kaum Arbeit:
Immer einen Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und bei Lärm einen Gehörschutz tragen, beim Trennschleifen, Stemmen, Schlagbohren, Stemmen mit Gerät und Handkettensägen zusätzlich eine Schutzbrille. Immer – außer bei der Kreissäge - Schutzhandschuhe tragen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mit Kreissägen, Trennschleifern und Gefahrstoffen arbeiten.
Bei Baugruben mindestens 50 cm Arbeitsraum vorsehen, Böschungswinkel bei sandigen Böden 45 0 , bei festen, lehmigen Böden 60 0 . Baufahrzeuge sollen nicht näher als 2,0 m an die Baugrube heranfahren. Kanalgräben über 1,25 m Tiefe abböschen oder gegen Einsturz Aussteifen. Um Gruben oder Gräben Sicherheit gegen Absturz. Mindestens Flatterband bei geböschten Baugruben spannen.
Abstürze verhindern, damit keiner herabfallen kann: Bei allen Arbeitsplätzen ab 2 m Höhe und bei Treppen und Wandöffnungen ab 1 m Höhe. Bei Treppen reichen 1 Geländer- und 1 Zwischenholm, sonst muss zusätzlich bei Umwehrungen unten 1 Bordbrett angebracht werden, damit man nicht ins Leere tritt. Aus Holz müssen diese Teile mindestens 3 cm dick sein. Entsprechend ist es beim Gerüst über 2 m Höhe, das höchstens 30 cm Abstand von der Wand haben darf und mit dieser ausreichend verankert sein muss. Über 5m ist eine Gerüstlage darunter erforderlich. Gute Aufstiegsmöglichkeiten sind vorzusehen. Holzbrettlagen müssen mindestens 4 cm dick sein. Ein Dachfanggerüst für Schrägdächer muss mindestens 80 cm senkrecht über die Traufe bzw. Dachrinne als Netz oder Bretterwand hinausreichen. Der letzte Gerüstbelag darf dann höchstens 1,5 m unter der Traufe liegen. Die Gerüste sollten durch eine Fachfirma aufgestellt werden. Eine gefährliche Unart ist der Gang über den Böschungsbereich der Baugrube in das Rohbau-Erdgeschoss auf einem Brett. Auch hier gelten die zuvor genannten Regeln.
Leitern sollen etwa in 65 – 75 Grad schräg und sicher aufgestellt werden und 1m über die Austrittsstelle hinausragen. Gegen Umfallen und Abrutschen sind sie oben anzubinden und unten zu sichern. Anlegeleitern dürfen im Ausnahmefall höchstens 2 Std. lang und nicht höher als 7m als Arbeitsplätze verwendet werden. Bei Arbeiten außerhalb sicherem Grund immer die arbeitenden Personen anleinen.
Elektrische Anschlüsse (z. B. Baustromverteiler) sollen von Fachbetrieben (Meister-) eingerichtet werden. Wichtig ist der Fehlerstromschutzschalter vor den notwendigen Entnahmesteckdosen (wie 220 V Wechselstrom 16 Amp., 380 V Drehstrom). Gummischlauchleitungen sind mit schutzisolierten, regen-, spritz- und strahlwassergeschützten Verbindungen zu verwenden. Ein Hammerzeichen zeigt an: Für rauhe Beanspruchung geeignet.
Erste Hilfe: Verbandskasten, Notruf 110 oder 112 (Handy+Tel. kostenlos). WC-Möglichkeit.
Die Bauberufsgenossenschaften erteilen Auskunft (NE 8.8)
Hier (ohne Gewähr) Telefonnummern von Bauberufsgenossenschaften:
|
Nr. |
Ort |
Telefon |
|
1 |
Hamburg |
040/3 50 00-0 |
|
2 |
Hannover |
0511/9 87-0 |
|
3 |
Rheinland und Westfalen |
0202/3 98-0 |
|
4 |
Frankfurt am Main |
069/47 05-0 |
|
5 |
Südwestliche |
0721/81 02-0 |
|
6 |
Würtembergische |
07031/6 25-0 |
|
7 |
Bayern und Sachsen |
089/1 21 79-0 |
Im Internet unter www.bbg.de.
Dieselruß schadet der Gesundheit und dem Klima (NE 8.9)
Allein aus diesem Grunde werden alle Fahrzeuge auf der Windschutzscheibe mit Nummern beklebt, um sie gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bei Smog durch Gebietssprerrung aus den Städten zu verbannen.
Ganz anders bei Baumaschinen: Die Kampagne „Rußfrei fürs Klima!“ forderte in ihrer nachfolgenden Presseerklärung der Deutschen Umwelthilfe (www.duh.de ) vom 23. 4. 2010 anlässlich der bauma 2010:
Dieselruß gefährdet das Klima und die Gesundheit der Menschen. Das Bündnis „Rußfrei fürs Klima“ fordert daher die Ausstattung aller Baumaschinen mit wirksamen Filtersystemen.
Baumaschinen verursachen rund ein Viertel der verkehrsbedingten Feinstaubemissionen. Dennoch müssen sie laut Bundesimmissionsschutzgesetz nicht mit Partikelfiltern ausgestattet werden. „Es ist nicht einzusehen, dass Baumaschinen ungefiltert die innerstädtische Luft selbst in Umweltzonen verpesten dürfen, obwohl Techniken bereit stehen, diese Giftschleudern für Mensch und Klima zu entschärfen“ sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Die Schweiz habe gezeigt, dass alle Baumaschinen kurzfristig mit Partikelfiltern ausgestattet werden können. Dort existieren bereits seit Jahren strenge Vorschriften für die Ausstattung von Baumaschinen mit wirksamen Rußfiltern. „Wir brauchen eine Plakettenpflicht für Baumaschinen und verbindliche Vorschriften – und sei es nur in den Kommunen – ,dass bei allen öffentlichen Ausschreibungen die Ausstattung von Baumaschinen mit Partikelfiltern zwingend vorgeschrieben wird. Die Riesenbaustelle von "Stuttgart 21" zeigt, wie notwendig solche Auflagen sind, hat doch die Deutsche Bahn AG trotz verbindlicher Zusage keine Rußfilter eingesetzt“, sagte Resch .
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben das Bündnis „Rußfrei fürs Klima!“ gegründet, um den von Dieselmotoren verursachten Feinstaub nahezu vollständig zu reduzieren. Dietmar Oeliger, Verkehrsexperte des NABU, sagte: „Verkehrte Welt – während Pkw und Lkw ohne Rußfilter zunehmend aus den Städten verbannt werden, verpesten Bagger, Planierraupen und Stromgeneratoren weiterhin die Luft“. Das Problem verschärfe sich, da Baumaschinen durch ihr hohes Durchschnittsalter und fehlende Abgaskontrollen während des Betriebs oftmals sehr hohe Emissionen verursachen und stundenlang inmitten dicht bebauter Gebiete eingesetzt werden. „Wer die Bürger und insbesondere die Bauarbeiter und Anwohner an den Baustellen konsequent vor krank machendem Feinstaub schützen will, muss auch Baumaschinen schleunigst mit Rußfiltern ausstatten,“ sagte Oeliger. Die Baubranche und die Bauauftraggeber, insbesondere Städte und Kommunen, müssten sich ihrer Verantwortung stellen.
Dr. Axel Friedrich, fachlicher Berater der Kampagne, erläuterte: „Dieselruß ist neben Kohlendioxid ein wesentlicher Faktor bei der Klimaerwärmung.“ In Europa stammt der Hauptteil des Rußes aus dem Verkehr. Die Rußteilchen werden mit den vorherrschenden Winden bis in die Arktis getragen, legen sich dort wie ein Grauschleier auf die Eisflächen und beschleunigen dadurch das Abschmelzen. „Wer heute Klimaschutz betreibt, muss nicht nur an die Minderung von Kohlendioxid, sondern darüber hinaus auch an die Reduktion von Ruß denken“, Friedrich.
Feinstaub sei jedoch nicht nur klimarelevant, sondern habe vor allem auch negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Prof. Dr. Dr. Erich Wichmann ist Direktor des Instituts für Epidemiologie am Helmholtz-Zentrum München und erforscht seit Jahren die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die Menschen. Die Wirkung von Partikeln auf die Lunge und das Herzkreislaufsystem sei längst nachgewiesen. Die Klein- und Kleinstpartikel lösen beim Menschen verstärkt Allergien, Asthmaanfälle und Bronchitis aus. Außerdem steigt das Risiko für Herzinfarkt und Krebs bei höherer Feinstaubbelastung an. Er hat schon vor Jahren gezeigt, dass das Lungenkrebsrisiko bei Fahrern von Erdbewegungs- und Baumaschinen um das 2-3-fache erhöht ist. „Es besteht kein Zweifel, dass die Freisetzung von Dieselruß durch Baumaschinen für die Fahrzeugfahrer, Bauarbeiter und Anwohner ein relevantes Gesundheitsrisiko darstellt. Daher ist die Ausrüstung von Baumaschinen mit Rußfiltern dringend erforderlich“, so Wichmann.
Für Rückfragen wurde u. a. angeboten:
Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Die Mängelbeseitigung (NE 8.10)
Eine sorgfältige Abnahme deckt die meisten Mängel auf – aber nicht alle. Vor allem Pfusch am Rohbau, der durch Putz und Farbe hinter der Oberfläche verschwindet, offenbart sich häufig erst, wenn nach dem Unwetter das Wasser im Keller steht oder nach heftigen Temperaturschwankungen die Wandverkleidung im Dachgeschoss reißt. Für diese "versteckten Mängel" gibt es eine Gewährleistung. Je nach Vertragsart ist sie unterschiedlich lang. Bei einzelnen Handwerkerleistungen, etwa neu eingebauten Fenstern, beträgt sie lediglich zwei Jahre. Bei Verträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), wie sie bei Hausanbietern üblich ist, gelten zumeist vier Jahre. Handelt es sich um einen Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), etwa einen Bauträgervertrag oder einen Werkvertrag, gilt eine fünfjährige Frist. Die kann man sich auch bei Verträgen nach VOB einräumen lassen. Vor Ende der Frist sollte ein Gutachter genau prüfen, ob Mängel aufgetreten sind.
So setzt man seine Ansprüche durch: Mängel unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein reklamieren und eine Frist zur Mängelbeseitigung festlegen. Bei einem Mangel, aus dem sich Folgeschäden ergeben würden – Paradebeispiel: ein undichtes Dach –, kann man sofort einen anderen Handwerker mit Notmaßnahmen beauftragen und die Kosten der haftenden Baufirma in Rechnung stellen. Ganz wichtig: den Schaden peinlich genau dokumentieren und Unterlagen aus dem Bautagebuch ergänzen, um vor Gericht zu bestehen. Denn das wollen wir nicht verschweigen: Ärger um Bauvorhaben landen leider nicht selten vor dem Richter: Es geht um sehr viel Geld. Auch das ist eine Sache, die man lernt.
Die Unfall- und andere Versicherungen siehe bei Gesamtbaukosten - Unfall- und andere Versicherungen.
Die BAU-Checkliste+Einzug (NE 8.11)
Ist alles richtig fertig? Die Bauabnahme mit dem Bauleiter muss schriftlich festgehalten werden.
Die Schlüsselübergabe – das Ziel ist erreicht. Das Wohneigentum ist fertig oder saniert. Der Einzug beginnt.
Formulare Generalunternehmer +Fachbauleiter (NE 8.12)
Formular 1: ....an den Generalunternehmer. Siehe dazu "Die Bau-Umsatzsteuer-Ausnahme (NE 8.4).
Formular 2: Die Fachbauleiterbescheinigung. Siehe dazu: "Das Leistungsbild bauüberwachung (NE 8.5)" und "Die Bauleitung beginnt (NE 8.6)"
Siehe nächste Seiten.
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Absender:
Unternehmer, Subunternehmer, auch Auftraggeber
an den Generalunternehmer:
Firma
Übertragung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger im Sinne des § 13b Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 UStG.
Oben genanntes Gesetz fordert, dass bei Erbringung von Bauleistungen an einen Unternehmer, der selber Bauleistungen erbringt, die Steuerschuldnerschaft auf diesen übergeht. Dies bitten wir Sie zur ordnungsgemäßen Rechnungserteilung durch ankreuzen zu bescheinigen:
( ) Ja, wir erbringen Bauleistungen im Sinne des § 13b Abs. 1, Satz 1, Nr. 4 UStG und erfüllen die genannten Voraussetzungen. Bitte fügen Sie eine Kopie Ihrer gültigen Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG bei.
( ) Nein, wir erbringen keine Bauleistungen im Sinne des § 13b Abs. 1, Satz1, Nr. 4 UStG, bzw. die im Vorjahr erbrachten Leistungen betrugen nicht mehr als 10 % der Summe unserer steuerpflichtigen Umsätze.
Datum und Unterschrift.
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Baumaßnahme:
Bauherr/in:
Baugrundstück:
Entwurfsverfasser:
Baugenehmigung vom:
Fachbauleiterbescheinigung
Der Bauherr bestellt hiermit als sachkundigen Fachbauleiter:
Für folgende Bauberwachungs-Arbeiten:
Dem Fachbauleiter wurde Kopie der Baugenehmigung und, falls für seine Arbeiten erforderlich, weiterer Unterlagen, wie z. B. Prüfbericht des Prüfstatikers zum Festigkeitsnachweis, überreicht.
Der Fachbauleiter hat dafür zu sorgen, dass die Bauausführung der von ihm überwachten Arbeiten den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und dem Entwurf des Entwurfsverfassers – und bei Vorhandensein – dem oder den Festigkeitsnachweis/en einschließlich evtl. Prüfbericht entspricht.
Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten zu achten.
Verstöße gegen das öffentliche Baurecht, denen nicht abgeholfen werden kann, sind dem Bauherrn, Planverfasser und der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Einverstanden (jeweils mit Datum und Unterschrif):
Der/Die Bauherr/in: Der/Die Fachbauleiter/in:
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