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Aussehen+Genehmigung

(NE 2)

Inhalt

Wie soll das Haus denn aussehen (NE 2.1) - Einige Möglichkeiten der Fassadengestaltung (NE 2.2) - Dachformen und -aufbauten (NE 2.3) - Eine Bebauung bedarf der Genehmigung (NE 2.4) -  Von der Bauleitplanung zur Bebauungsmöglichkeit (NE 2.5) - Die Art der Bauweise, wie darf es sein? (NE 2.6) - Im Außenbereich geht es meistens nicht (NE 2.7) - Wieviel darf man denn bauen? (NE 2.8)  - Die Wohn- und Nutzflächen (NE 2.9) - Die Landesbauordnungen gehen ins Detail (NE 2.10) - Die Bauberatung: Architekten und Ingenieure (NE 2.11) - Fachzeitschriften (NE 2.12) 

Die große Villa passt selten neben das Reihenhaus. Die Baubehörde kennt die Genehmigungsgrundlagen.
Die Bauberatung weiß immer immer einen Rat.

 

Wie soll das Haus denn aussehen? (NE 2.1)

1.       Klassischer Baustil: Bei dem Wort Olympiade denkt jeder an Athen, an die dort hoch oberhalb der Stadt liegende Akropolis mit den klassischen griechischen Tempeln: Hinten, über allem sich erhebend der große dorische Parthenon-Tempel (449 v. Chr. begonnen) – etwas tiefer und kleiner davor liegend die ionischen Tempel Erechteion und der kleine Nike-Tempel, alle im 5. Jh. V. Chr. ausgeführt. Diese klassische Zeit von 500 bis 336 v. Chr. wurde bei den Griechen und den Römern bis zum 2. Jh. n Chr. von der hellenistischen Zeit abgelöst, in der ähnliche Tempel mit dem meistens korinthischen Säulenkapitell errichtet wurden. Das Olympieion (2. Jh. n. Chr.) in Athen, der Jupiter-Tempel und das Pantheon (27 v. Chr.) in Rom gehören dazu. Diese klassischen Bauten nahmen bis heute einen wichtigen Platz in der Gedankenwelt der gestaltenden Architekten und Bauherr/in/en ein. Im Klassizismus wurde die Klassik wieder entdeckt und selbst heute begeistern Eingänge in Form eines griechischen Tempels immer wieder die Bauwilligen. Liebt man also Antikes oder Modernes? Die 1. Frage die es zu beantworten gilt, wenn man überhaupt die Wahl hat.  

2.       Das Flachdach-Haus ist Ausdruck der Moderne. Fast allen Lesern sind die üblichen Dachformen geläufig. Sie wissen: Das Zelt auf dem Grundriss heißt Satteldach und oben ohne ist es ein Flachdach. Vielleicht wohnt der Leser in einem solchen Flachdach-Gebäude und will vor allem deshalb selbst ein Eigenheim errichten, weil es in seiner Wohnung immer so warm ist. Er nennt es deshalb Warmdach. Und tatsächlich hat er vielleicht ein unbelüftetes Dach: Oben die Dachdichtung, dann die Isolierung (früher war sie dünn, weil es noch keine Ökosteuer und EnEV in Deutschland gab), eine Dampfsperre, damit die 2 Liter Flüssigkeit, die jeder Familienangehörige zu sich nimmt und zum Teil ausdünstet, nicht die Isolierung durchfeuchtet – und dann kommt die Tragschicht. Auch der Fachmann sagt dann Warmdach dazu – im Gegensatz zum Kaltdach: Ein solches Dach ist belüftet. Der Wind weht die stehende Wärme weg. Es ist aufwendiger, besser und trotzdem oft nicht so kalt, wie es der Name sagt. Ideal für die eingezogene Dach- oder Penthouse-Wohnung in bester Lage mit herrlichem Blick. Besser und teurer geht es eben nicht. Vor einigen Jahren zumindest war es so. Doch nichts gegen das Flachdach! Es war Ausdruck der Moderne. Der Deutsche Werkbund wollte die gewerblich Arbeit in den neuen Fabriken durch das Zusammenwirken von    Architekten,  Künstlern, Industrie, Handwerk und Unternehmern veredeln. Hauptvertreter waren unter den rund 2000 Mitgliedern auch Walter Gropius und Henry van de Velde. Schon 1902 gründete der Großherzog von Weimar das Bauhaus in der Goethe-Stadt Weimar, das zur bedeutendsten Kunstschule des 20. Jahrhunderts wurde.

Henry van de Velde schuf als Architekt und späterer Leiter das 1. Bauhaus im Jugendstil in der heutigen Geschwister-Scholl-Str. 1924 wurde das Bauhaus geschlossen und zog 1925 von Weimar nach Dessau in die kubischen Bauhaus-Gebäude von Walter Gropius um. Er baute beispielsweise auch das Faguswerk in Alfeld. Feininger und Schlemmer, Klee und Kandiski wirkten im Bauhaus. Der heutige Direktor Omar Akbar aus Kabul ist Initiator der „Internationalen Bauausstellung Stadtumbau 2010“. Architekturkritiker, Künstler aller Art und Designer sollen sich wieder in Dessau treffen und von Dessau aus wirken. Mies van der Rohe leitete das Bauhaus von 1930 bis 33 das Bauhaus, das bis zur Machtübernahme durch die Nationalsozialisten inj dieser Zeit nach Berlin umgesiedelt war.1927 baute Mies ein Appartementhaus in der Stuttgarter Weißenhofsiedlung, das nicht von heutigen Entwürfen zu unterscheiden ist. 1933 fegte eine neue Ideologie die Freiheit der Kunst hinweg. Viele Architekten mussten emigrieren. Im israelischen Tel-Aviv konnten sie die Bauhaus-Architektur bei so vielen Neubauten verwirklichen, dass dies 2004 als Weltkulturerbe gewürdigt wurde.  Der rechteckige Bau begeisterte aber zuvor viele moderne Architekten, ob F. L. Wright in den USA, Rietveld in den Niederlanden, oder Le Courbusier in Frankreich. Der Stahlbetonskelettbau war selbst für simple Wohnhäuser – zumindest auf dem Papier – ideal. Die Finnen Saarinen und Aalto nahmen im hohen Norden diese Ideen nach dem 2. Weltkrieg wieder auf, allerdings nicht im Einfamilienhausbau. Dafür waren die Architekten zu berühmt. Das Flachdach war der Stil der neuen Zeit, und alle Architekten, die es für unpraktisch hielten, hatten eben, so meinte es eine lange Zeit auch die Presse, den Stil der neuen Zeit noch nicht erkannt. Ob modern oder postmodern: Das Flachdach begeisterte und begeistert immer wieder.

3.       Geneigte Dächer lecken nicht: Der Normalbürger, der Gutsherr für seine Landarbeiter, kurz all’ diejenigen, die ganz praktisch an das knappe Geld dachten, bauten sich statt des Flachdachs dann doch das nachfolgend beschriebene Satteldachhaus oder eines der vielen anderen geneigten Dächer. Denn ganz anders als es den Anschein für den Laien hatte, war dass flache Flachdach bei guter Ausführung teuer. Vom Null Grad Dach kamen die Fachleute, vor allem die Dachdecker, bald auf eine Mindestdachneigung von 2 Grad, weil es sonst häufig innen von oben leckte.  Die Liebe zum Kubus konnte und kann also durchaus ihren Preis haben. 

4.       Das Sattel-, Walmdachhaus und Ähnliches. Der quadratische oder rechteckige Grundriss mit dem dreiecksförmigen Dach, dem Satteldach, ist jedem bekannt. Der obere First und die beidseitig unten bei den Dachüberständen liegenden Traufen mit den Dachrinnen – sowie die meistens weniger überstehenden Ortgänge an den  Giebeln – begrenzen das Dach.Bei einer Dachneigung bis 45 Grad ist der geringste Abstand zu den Nachbarn möglich (weil die Sonne dann oft noch darüber hinwegkommt).  Mehr Raum gewinnt man im oberen Dachgeschoss durch die seitliche Erhöhung des Hauses mittels Drempel - oder auch Kniestock genannt. Doch Vorsicht ist geboten: Das Dachgeschoss darf in 2,3 m Höhe  nur 2/3 oder ¾ der Grundfläche (je nach LBO) des darunter liegenden Geschosses überdecken, um nicht als Vollgeschoss zu zählen.Natürlich sind Varianten möglich: Das Dach kann auf einer Seite beispielsweise bis zu einem zweiten Geschoss angehoben sein. Die Giebel können dem Äußeren des Hauses entsprechen oder auch anders behandelt sein. Der Zimmerer, der das Dach richtet, ist der richtige Handwerker für eine Stulpschalung.Wenn man das Dach zu den Giebelseiten mit einem kleinen Dach abwalmt, hat man ein Krüppelwalmdach. Der Vorteil des Satteldaches mit geraden Wänden an den Giebelseiten verbindet sich mit der gemütlich, ländlichen Art des Walmdaches. Fenster sind auch beim Krüppelwalmdach in den Giebeln noch möglich, nicht aber beim Walmdach. Bei Abwalmung bis zur Traufhöhe haben wir ein solches Walmdach. Das Krüppelwalmdach mit einem Dreiecks-Satteldachteil über dem Eingang wäre ein Friesenhaus. Da wohl jeder in der Schule schon eine Lehrkraft am Pult gesehen hat, braucht das Pultdach sicher nicht beschrieben zu werden.

5.       Spezielles denkt sich der Gebäudeplaner aus. Beim Einfamilienhausbau stehen die Wünsche des Bauherrn, zusammen mit seinen Investitionsmöglichkeiten noch im Vordergrund. Je größer der Bau, desto mehr kann sich der Herr Architekt austoben. Wohlgemerkt, der Bauherr oder Architekt kann auch immer weiblich sein, also mit „in“ am Schluss. Auch aus diesem wichtigen Grunde wurden alle Landesbauordnungen neu bearbeitet und umfangreicher – nur nicht einheitlicher. Heute sind die Gleichstellungsbeauftragten schon etwas großzügiger, hoffentlich auch hier. Während also vor rund 60 Jahren ein Courbusier überall baute, ist es heute ein Volkwin Marg. In China, Berlin – eben auch überall. Er meinte im 2004 in Hamburg: „Wenn man die Architekten machen lässt, was sie wollen, sieht es hinterher aus wie nach einem Kindergeburtstag.“ (HA, hast 27. 3. 04) Und weiter: „Natürlich strebe jeder Architekt nach Verwirklichung in autonomer Architektur. Aber dabei habe er Respekt vor dem vorgefundenen Ort zu haben...“Das Stichwort war gefallen: Zwei Architektenverbände warnten vor zu viel Glas und Stahl, das Stadtbild würde zerfallen. Berichte und Leserbriefe füllten ganze Seiten der größten Tageszeitung in Hamburg. Die einen waren für Backsteinbauten, die früher das Stadtbild prägten und den anderen gefiel das Glas. Zuletzt sprach der Investor von Neid und dem Wunsche der Kunden und Mieter, die Glasklötze kämpften gegen die Backsteinklötze, die Leser gegen Frankfurter Verhältnisse, es war am Ende wie nach einem Kindergeburtstag.

6.       Die Kinder waren nämlich weg und in Frankfurt und Hamburg standen die Bürohäuser leer, es waren nicht mehr genug Mietinteressenten da. Ohne Bedarf keine Neubauten und der Streit war erledigt. So war es schon sehr häufig: Planer und Medien wollten, wegen der erwarteten Bevölkerungsexplosion Meere, Mars und Landschaften mit Hochhäusern bepflastern. Die Wirklichkeit löst oft die geträumten Probleme. Weil keiner auf Dauer mehr ausgeben kann als er einnimmt, bringen die Finanzen die Wirklichkeit zurück und der Architekt denkt sich zuletzt etwas besonders Sparsames und Schönes aus, etwas Spezielles eben für die Bauherrin, ja vor allem für die Frauen, die wissen was schön ist. Darum sind sie bei uns auch meistens

7.       Feng Shui -Expertinnen. und machen dabei aus wenig viel: Gemütlichkeit, Gefühl und Formen, die Energie in die Seele bringen. (Siehe auch www.wellness-wohnen-info.de ) 

8.      Die Wand-Fassadengestaltung

Die Form des Gebäudes, die außen sichtbare Gliederung und das Aussehen der Fassadenverkleidung fallen dem Betrachter zuerst auf. Bei der Fassadenverkleidung gibt es so unglaublich viele Möglichkeiten, dass Prospekte, Muster und Internet-Informationen oft zur Entscheidungsfindung hinzu gezogen werden.

Gesamt-Auswahlkriterien sind beispielsweise: Das Aussehen mit Fassaden- und Fenstergliederung, die Tragfähigkeit, die Wärmedämmung, die Schalldämmung.

 

Einige Möglichkeiten der Fassadengestaltung  (NE 2.2) 

Nr.

Bezeichnung

Internet INFO

1

Mineralischer Putz auf Mauerwerk oder WDVS (Wärmedämmverbundsystem)

www.redi.de , www.sto.de 

2

Kunstharzputz auf Mauerwerk (siehe 2.) oder  WDVS. Auch Buntsteinputz

www.sto.de , www.assecco.de , www.brillux.de

www.quick-mix.de 

3

Fassadenteile ansetzen + Faschen

www.sto.de

4

Vormauer-Ziegel (Voll- +Hochloch) nach DIN 105-1, Klinker (DIN 105-3) 

www.backstein.de , www.wienerberger.de,

www.abc-klinker.de , www.roeben.com 

5

Verblend-(Beton)Fassadensteine

www.kann-baustoffwerke.de

6

Verblendung mit Kalksandstein rau + glatt

www.xella.de

7

Beton Fassadenteile, Säulen, Tympanon

www.ulpts.de

8

Holz-Fassaden(teile)

www.infoholz.de , www.woodland-agency.com

9

Schiefer- + Eternit - Fassaden(teile)

www.eternit.de

10

Aluminium + Zink-Fassaden(teile)

www.kazip.de

11

Kupfer-Fassaden(teile)

www.tecu.com

12

Glas-Fassaden(teile

www.okalux.de , www.lamilux.de ,www.stabalux.de 

 

 

 

Bei allen Fassadenarten gibt es besondere Gestaltungsarten: Beispielweise:

Beim Putz: Unterschiedliche Putzglätte, durch die Körnung bis zum Kellenputz und dabei unterschiedliche Farben (Farbkarte ansehen).

Beim Vormauer-Ziegel: Viele unterschiedliche Ziegelarten, auch Handstrichziegel, Mauerverbände wie der Läuferverband oder der beliebte Wilde-Verband, Blockverband, Kreuzverband, Märkischer Verband, Flämischer Verband etc. – vermauert werden meistens die Formate: Dünnformat (DF) 24 x 11,5 x 5,2 cm und Normalformat (NF) 24 x 11,5 x 7,1 cm in Dickbett- oder Normalmörtel.

Bei Schiefer oder Eternit: Rechteckschablonen-Einfachdeckung, Altdeutsche-Schieferdeckung etc.

 

Dachformen und –aufbauten (NE 2.3)

Weil der Statiker oben mit dem das Bauwerk deckenden Dach anfängt, beginnt schon gleich wieder die Qual der Wahl, ob das Dach flach und vielleicht aus Beton oder schräge und vielleicht aus Holz sein soll.

Zunächst soll die Dachneigung mindestens 2 % betragen, damit nicht doch irgendwo immer Wasser steht und irgendwann einmal eindringt. Dies kann allein schon durch die Einarbeitung einer Wärmedämmung auf dem Massivdach erreicht werden. Dabei taucht die Frage auf, ob die Flachdecke dann nicht stattdessen einseitig etwas angehoben werden kann?

Weil Dachpfannen erst bei frühestens 18 % Dachneigung verarbeitet werden können, und weil darunter immer Dichtungsbahnen aus Kunststoff oder Bitumen (auch eventuell als Unterdeckung) notwendig sind, muss zuerst geklärt werden: Welche Dachform wünsche ich oder wünschen wir?

Während die Bauhaus- und viele andere Architekturarten und Bauherr/in/en das Flachdach bevorzugen, lieben wieder andere das meistens pflegeleichtere Steildach mit Dachpfannen in leichterer Holzkonstruktion -  vor allem beim Eigenheim, bei dem die Instandhaltungskosten nicht auch auf andere umgelegt werden können.

Je steiler das Dach, desto mehr Wind und desto weniger Schnee müssen bei der Tragfähigkeit als Zusatzlast berücksichtigt werden. Als Hauptlast gilt dazu das gesamte Eigengewicht der Konstruktion und des Ausbaues.

 

A. Einige Dachformen: 

Nr.

Dachform

Bevorzugt

1

Flachdach

Bauhausstil, Bürobauten, Gewerbehallen

2

Flaches Satteldach

Gewerbehallen, Binderkonstruktionen

3

Satteldach

für alle Gebäude

4

Schleppdach

Vom Dach auf Hausvorsprung herabgezogen

5

Rund- oder Tonnendach

Büro-, Gewerbebau und Wohnhäuser

6

Pultdach

Für alle Gebäude

7

Versetztes Pultdach

2 Hausteile mit unterschiedl. Geschosshöhen

8

Zeltdach

„Kaffeemühle“, Toskanastil

9

Walmdach

für alle Gebäude (Toskanastil: tieferes OG=DG)

10

Krüppelwalmdach

Vorteile von Sattel- und Walmdach

11

Mansarddach

ein Vollgeschoss im Dachgeschoss spart Platz

 

Die Landesbauordnungen bestimmen unterschiedlich was ein Vollgeschoss ist. Darum ist auch in einem Land ein Toskana-Stil Haus leicht möglich und im anderen Bundesland nicht.

 

B. Einige Dachaufbauten (Gauben) und –einbauten (mehr Wohnfläche und/oder Belichtung in das Dachgeschoss)

Nr.

Dachauf- oder -einbau

Bevorzugt

1

Dachfenster

Bessere Belichtung (aber Regen prasselt)

2

Dacheinbau (Loggia)

Der Balkon im Dach

3

Schleppdachgaube

Preiswerteste Gaubenform

4

Giebel-  (Satteldach-) gaube

 

5

Walmdachgaube

 

6

Krüppelwalmdachgaube

 

7

Tonnen (gewölbe) gaube

Rundung gut bei Zink-, Kupfer o. ä. Deckung

8

Spitzgaube

 

9

Fledermaus G. (geschwungen)

 

Es gibt auch Fertiggauben ogar eine Gaubenart, die beiseite gefahren werden kann (siehe www.jaroidee.de ).

C.      Belüftet oder unbelülftet ist die nächste Frage

Es gibt die Aufsparren-, Zwischensparren-, Untersparrendämmung oder alles zusammen oder verschieden kombiniert und alles ebenso bei Bindern in Leimholz, Stahl oder Beton einsetzbar.

Sodann gibt es eine oder zwei oder überhaupt keine Lüftungsebene. Nun möge man sich entscheiden. Der Fachmann fängt dann auch an zu knobeln.

Für den Statiker oder den Festigkeitsnachweis ist sodann die Tragfähigkeit der tragenden Teile für deren Bemessung wichtig. Siehe hierzu: Die Baustoffauswahl.

 

Eine Bebaung bedarf der Genehmigung (NE 2.4) 

Alle Medien und Politiker sind sich einig: „Die Bürokratie lähmt ganz Deutschland“. Und alle Politiker und Ministerialbeamten sind sich einig, möglichst nichts zu tun. Damit dies keiner merkt, kommen sie immer wieder auf die Idee, das Baurecht zu vereinfachen, denn das kommt gut an. Da nennt ein Leser als Beispiel die Katasterämter und die überperfektionierte Bauordnung, die manchmal den Bauherren wegen endlosen Hinauszögerns und Hinausschiebung der Baubewilligung zur Verzweiflung bringt. Ein anderer Leser meint, „wer die Bürokratie abbauen will, muss beim hoffnungslos überregulierten Baurecht anfangen, das die Baufreiheit schleichend erstickt hat“ (WamS 2. 5. 04). Dies, obwohl der Wohnungsbau immer mehr erleichtert und gefördert wurde. Das nennt sich dann „Wohnungsbauerleichterungsgesetz“.

Bei genauer Festlegung der Bebauungsmöglichkeit in einem Bebauungsplan reicht es bei Häusern mit bis zu 2 Wohnungen meistens, wenn der Architekt eine Bauanzeige aufgibt. Es ist dann überhaupt keine Baugenehmigung erforderlich. Ist das nicht toll! Der Architekt als Baubehörde – mit der ganzen Verantwortung der Behörde. Die Versicherung wurde wegen dieser großen Erleichterung gleich teurer, schon wegen der Nachbarn. Denn in Wirklichkeit ist das Baurecht ein Nachbarschaftsrecht. Nachbarstreitigkeiten beschäftigen die Gerichte in Mengen. Jeder will selbst alle Freiheiten beim Bauen und kaum baut der Nachbar, soll er nicht die Sicht nehmen, nicht zu hoch bauen, eigentlich gar nicht bauen.

Damit sich nicht alle Deutschen bekriegen, werden sie durch die Bauleitplanung und Landesbauordnungen gebändigt. Auf fast allen Bauämtern oder Bauprüfabteilungen sitzen angestellte Bauberater, die fast immer versuchen, eine schnelle Baudurchführung zu ermöglichen. Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baukommissions und -ausschussmitglieder machen allerdings Vorgaben der demokratischen Vertreter. Alle zusammen bemühen sich um Ordnung im Baurecht. Und Ordnung lieben die Deutschen sehr, besonders bei den Anderen und Nachbarn.

Darum sollten wir uns lieber um den übrigen Bürokratieabbau kümmern. Die erwähnten Leserbriefe zeigen nur, dass ein Bauablauf schwierig ist und darum ohne ausreichende Erläuterung gerade heute kaum noch zu durchschauen ist. Ein Beispiel dazu ist das im Leserbrief genannte Katasteramt. Es übersendet in wenigen Tagen die Flurkarte, damit alle genau wissen, über welches Grundstück sie reden. Außerdem soll ja eine genaue Grundlage für den Lageplan vorhanden sein. Dazu sollte gleich das Eigentümerverzeichnis angefordert werden, denn auch der Leser möchte sicher nicht, dass nicht plötzlich fremde Leute auf seinem Grundstück bauen wollen. Eine Neuvermessung oder Baueinmessung kann auch ein freier, öffentlich bestellter Vermesser durchführen, dazu ist das Katasteramt nicht erforderlich. 

Einzelgaragen bedürfen meistens keiner Genehmigung. Ein Abstand zum Nachbarn ist aber meistens einzuhalten. 

 

Von der Bauleitplanung zur Bebauungsmöglichkeit (NE 2.5) 

Viele Bauideen mussten schon geändert oder verworfen werden, weil es die sogenannte Bauleitplanung verlangte, und nicht wenige Bauinteressenten ärgerten sich dabei über die sturen Baubehörden. Doch die können gar nichts dafür. Der Bauinteressent selbst ist in der Demokratie oft mitverantwortlich. Vielleicht hat er die Einschränkung der Bebaubarkeit früher selbst vorgeschlagen, weil er noch den Nachbarn hindern wollte, anzubauen.  

Die Planungshoheit liegt bei den gewählten Vertretern der Gemeinden und damit häufig beim nachbarlichen Gemeinde- oder Ortsvertreter. Das frühere Bundesbaugesetz wurde mit dem Städtebauförderungsgesetz zum Baugesetzbuch BauGB zusammengelegt. Darin ist der Ablauf der städtebaulichen  (oder dorfbaulichen) Festlegungen geregelt.

Die Gemeindevertreter beauftragen nun den Stadtplaner oder Architekten, im Flächennutzungsplan (F-Plan) Bauland auszuweisen und in Bebauungsplänen (B-Plan) nach ihren Wünschen und Anregungen und denen des Planers einschließlich der Behördenmitarbeiter die Bebauung festzulegen. Zuvor werden in dieser Vorentwurfsphase im Anhörungsverfahren des Planfeststellungsverfahrens die öffentlichen Belange, aber auch schon die Bürger gehört. Beim Auslegungsverfahren, vor dem Genehmigungsbeschluss der gewählten Vertreter, müssen die Träger öffentlicher Belange und können die Bürger Ihre Stellungnahme und ihre Anregungen abgeben. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen und Anregungen müssen der höheren Genehmigungsbehörde vorgelegt werden und müssen vielleicht noch eingearbeitet werden.

Während die seitlichen Abstände (Bauwich) von Baumaßnahmen zum Nachbarn in den Landesbauordnungen zu finden sind, werden die Obergrenzen für die Bestimmung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung in der Baunutzungsverordnung (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke) festgelegt.

Viele Angaben können die Art der baulichen Nutzung regeln. In der Planzeichenverordnung ist die Darstellung im Bauleitplan geregelt: Die Zahl der Vollgeschosse wird als Höchstgrenze mit einer römischen Zahl, z. B. II angegeben. Bei einem Kreis darum ist die Zahl zwingend. Eine Dezimalzahl im Kreis ist die Grundflächenzahl GRZ (z. B. 0,3=Bebaute Fläche ohne Nebenanlagen durch Grundstücksgröße). Die Geschossflächenzahl GFZ zeigt die Geschossfläche mit den äußeren Abmessungen durch die Grundstücksgröße an. Die Baumassenzahl BMZ zeigt schließlich die Kubikmeter Baumasse mit Wohnfläche geteilt durch die Grundstücksgröße an.

 

Die Art der Bauweise, wie darf es sein? (NE 2.6)

Die offene Bauweise wird im Plan nur mit einem o bezeichnet. Sind nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig, so wird das o von einem Dreieck umschlossen und bei Hausgruppen von 2 Dreiecken. Seitlich aneinander gebaute Häuser aller Art  werden als geschlossene Bauweise mit g bezeichnet. An die Baulinie (2 Punkte – ein Strich) muss herangebaut werden und die Baugrenze (2 Striche – 1 Punkt) darf nicht überschritten werden. In der Verordnung findet sich noch viel mehr, aber die wichtigen Angaben sind hier erläutert.

Die Bauämter geben Einblick in die Pläne und helfen weiter. Planer und Bauherr(in) wissen dann genau was überhaupt gebaut und umgebaut werden darf.

Wenn die Gemeinde keinen Bebauungsplan aufgestellt hat, gilt der schon berühmte § 34 BauGB: In Gebieten, für die die Gemeinde noch nicht beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 aufzustellen, oder für die die Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes nicht erforderlich ist, ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich ist.

 

Im Außenbereich geht es meistens nicht (NE 2.7) 

Im Außenbereich nach § 35 sind Bauvorhaben fast überhaupt nicht zulässig (Ausnahme: Landwirtschaftliche Betriebe), - auch, damit die Landschaft nicht zersiedelt wird und die wichtigen Wälder und Parks nicht zerstört werden. – Heute zusätzlich wegen der CO2-Einsparung.

 

Wie viel darf man denn bauen? (NE 2.8)

Beim Neubau – aber auch bei der Haussanierung – sind dabei immer die Bestimmungen der Bauleitplanung, die die Baubehörde kennt und einer Genehmigung zugrunde legt, zu beachten.

Die Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, das nun auch das für eine Bebauung wichtige frühere Bundesbaugesetz mit einbezieht. Die bauliche Nutzung, also wie viel darf man wo bauen, regelt dann die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Wichtige Angaben sind dabei für den Bauwilligen: Die Zahl der Vollgeschosse (Z), die Grundflächenzahl (GRZ) für die überbaubare Fläche und die Geschossflächenzahl (GFZ) für die Geschossfläche einschließlich ihrer Außenwände. Ein Dachgeschoss wird dabei meistens zu 2/3 gerechnet. Die Landesbauordnungen (LBO) sagen oft unterschiedlich Näheres.

Bei der Bauleitplanung wird zuerst der Flächennutzungsplan erstellt oder erweitert, und daraus wird dann der Bebauungsplan entwickelt, der Genaues über die Bebauung aussagt. Die Bauleitplanung obliegt der Gemeinde und erlangt, nach Beteiligung der Bevölkerung mit Auslegung und Genehmigung durch das Land, Gesetzeskraft.

Festgelegt werden z. B. reine (WR) oder auch allgem. Wohngebiete (WA), Mischgebiete (MI) und Ferienhausgebiete. Sodann gibt es Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) und Industriegebiete (GI), außerdem Wochenendhausgebiete. Kleinsiedlungsgebiete (WS) mit GRZ 0,2 werden heute kaum noch ausgewiesen. Allgemein wird aus Umweltgründen eine dichtere Bebauung angestrebt.

In den erstgenannten Wohn- und Dorfgebieten darf GRZ höchstens 0,4, in den Kerngebieten höchstens 1,0 und in den Gewerbegebieten höchstens 0,8 betragen. Jeweils werden immer die genannten Flächen durch die Grundstücksfläche (hinter der Straßenbegrenzungslinie beginnend) dividiert. Zusätzlich wird oft die Baumassenzahl genannt. Dabei werden die Hauskubikmeter vom Erdgeschossfußboden durch die Grundstücksfläche geteilt. Balkone, Loggien und andere Nebenanlagen werden meistens nicht gerechnet. Anders als bei den Wohn- und Nutzflächen werden bei der Grundstücksnutzung immer die Außenmaße gerechnet.

Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen sind oft zulässig. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, richtet man sich nach der bestehenden Bebauung. Stellplätze und Garagen sind meistens ohne Genehmigung zulässig, jedoch ist ein kleiner Abstand zur Bepflanzung zum Nachbarn freizuhalten.  

 

Die Wohn- und Nutzflächen (NE 2.9)

Wer sich eine Wohnung, ein Haus oder einen Gewerberaum mietet oder kauft oder baut und umbaut, benötigt immer die genaue Größe. Die Wohn- und Nutzfläche wird nach der DIN 276 berechnet, die unter Dachschrägen erst ab 1,5 m voll rechnet, aber eine Treppe ebenfalls. Die II. Berechnungsverordnung sagt dagegen, dass die Treppe kein Wohnraum sei. Schließlich haben wir noch die neue WoFIV – noch eine Verordnung, in der gegenüber der  II. Berechnungsverordnung einige Änderungen vorgenommen wurden.

Bei diesen eben genannten DIN oder Verordnungen wird die Normalfläche bei geraden Wänden immer gleich - bei den Loggien oder Terrasse dagegen immer unterschiedlich gerechnet.  Die Normalwohnung wird von den unterschiedlichen Berechnungsarten überhaupt nicht berührt. Immer wird dabei der Putz von den Rohbaumaßen der Bauzeichnungen abgezogen – und immer könnte man berechnen wie man will, man muss sich nur einig sein und dies im Vertrag vermerken. Für den Normalraum immer  z. B. Seite a mal Seite b mal 0,97 für Putzabzug gleich Quadratmeter des Raumes. Das ist ganz einfach.

Der eine berechnet den Baupreis nach Quadratmetern und der andere nach dem Umbauten Raum. Dabei werden die Kubikmeter des Hauses berechnet. Und alles nach DIN 276. Für die Baubehörde und die Finanzierung ist beides wichtig: Die Wohnfläche und der umbaute Raum.

 

Die Landesbauordnungen gehen ins Detail (NE 2.10)

Wegen der Kulturhoheit der Bundesländer, zu der insbesondere die Baukultur zählt, hat jedes Bundesland seine eigene Landesbauordnung. Darin wird zuerst – auch wieder wegen der streitbaren Nachbarn – die Bebaubarkeit des Grundstücks geregelt, wie die Abstandsflächen zum Nachbarn, die Zulässigkeit von Garagen und so fort.

Von dort geht es weiter zur Sicherheit: Brüstungshöhen und –beschaffenheit, die Treppenbreite, Notausgänge und so weiter. Die Sicherheit ist besonders wichtig. Man stelle sich vor, die kleinen Kinder des Besuchs fallen über das nur zu niedrige oder durchlässige Balkongeländer. Gerade Bauherren die vorher über die vielen Bestimmungen herziehen, sind später oft die ersten, die andere Schuldige suchen. Der Bauberater, Architekt, der Bauleiter oder der Bauherr (wenn alle sparen wollte), müssen sich später dann vor Gericht verantworten: Vielleicht droht sogar Gefängnis..

Die am Bau beteiligten sollten sich kennen: Die Bauherrin hat besonders viel zu sagen, der Bauherr auch etwas. Dann der Planer, ist er in die Architektenliste eingetragen? Bei kleinen Häusern kann es auch der Maurermeister sein. Und schließlich der Bauleiter. Die Genehmigungsbehörde wird dabei als wichtige Beteiligte oft vergessen. Sie erteilt, noch kostenlos, Auskunft. 

Bei Gewerbebetriebe ist  noch mehr beachten: Die Betriebsbeschreibung soll über den Betrieb umfassend Auskunft geben, damit alle notwendigen Behörden mitwirken - und auch beraten, wie Fehler vermieden werden können. Ob beispielsweise ein Öl- oder Fettabscheider notwendig ist, die Verordnung über die Arbeitsstätten ist zu beachten und so fort.

Und immer gehört dazu der

ENERGIEAUSWEIS für Wohn- oder andere Gebäude - nach dem Bedarf anhand der Hausdaten ermittelt - evtl. mit Vorschlägen zur Verbesserung.

Die am Bau beteiligten Personen haben meistens die Landesbauordnung ihres Bundeslandes - und die Baubehörde sowieso. Im Internet findet man sie sogar kostenlos unter www.baurecht-dienst.de

 

Die Bauberatung: Architekten und Ingenieure (NE 2.11)

Die Überschrift stimmt nicht ganz: Zunächst können die Personen natürlich auch weiblich sein, also -innen - und sodann dürfen für kleinere Baumaßnahmen bis zu 2 Wohneinheiten auch die Meister der Hauptgewerke tätig werden. Die Gewerke sind beispielsweise die Maurer. Meister sind dann die geprüften Chefs - und müssen es auch sein, andernfalls wird die Arbeit zur Schwarzarbeit - siehe hierzu (Link)  http://www.soziales-deutschland.eu  Meisterzwang - oder nicht?

Die Arbeiten der Architekten und Ingenieure werden in der "Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure" aufgelistet, die 2009 geändert wurde. Kurz heißt sie HOAI und ist im Internet zu finden unter www.hoai.de .

Dort werden viele Leistungen beschrieben und festgelegt, wie beispielsweise beim Neubauentwurf zunächst nach HONORARZONEN je nach Schwierigkeit aufgegliedert: z. B. Honorarzone I für sehr geringe Planungsanforderungen, Honorarzone II für geringe Plnanungsanforderungen, Honorarzone III für durchschnittliche Planungsanforderungen, IV dann für überdurchschnittliche und V für sehr hohe Planungsanforderungen. Dazu gibt es dann eine Tabelle.

Für die Einzelleistungen gilt dann das Leistungsbild Gebäude und raumbildende Maßnahmen.

  1. Grundlagenermittlung - (mit 3 %)
  2. Vorplanung - (mit 7 %)
  3. Entwurfsplanung - (mit 11 %)
  4. Genehmigungsplanung - (mit 6 %) - alles zur Genehmigung 
  5. Ausführungsplanung (mit 25 %) -
  6. Vorbereitung der Vergabe (mit 10 %) -
  7.  Mitwirkung bei der Vergabe (mit 4 %) -
  8. Objektüberwachung (mit 31 %) - Die Bauleitung -
  9. Objektbetreuung und Dokumentation (mit 3 %)
  10. Und dazu der ENERGIEAUSWEIS - nach dem Bedarf anhand der Hausdaten ermittelt - evtl. mit Vorschlägen zur Verbesserung.

Unglaubliche Arbeitsmengen werden dafür erbracht. Hinzu kommen die Erschließung, die Außenanlagen, der Festigkeitsnachweis. Und immer alles zur richtigen Zeit. Fragen Sie den/die Bauberater/in. In Ausnahmefällen zur Baukosteneinsparung und Wohngesundheit siehe auch www.kiene-info.de .

 

Fachzeitschriften (NE 2.12)

Nachfolgend werden einige Fachzeitschriften genannt, ohne Vollständigkeit und Verantwortung dafür. Vielleicht sind sie, besonders Fachleuten, z. T. eine Hilfe, sofern sie nicht bekannt sind:

 

(Ki)

 

 

Orientierung durch Zusammenhänge: www.info-sd.de